Manchmal reicht beim Autofahren schon eine unachtsame Sekunde aus, um als ein direkter Beteiligter in einen Unfall verwickelt zu werden. In diesem Fall stellt sich immer zuerst die Frage, wer der Schuldige für diesen Unfall ist. Sollten Sie nicht der Unfallverursacher sein, sondern der Unfall Benachteiligte, haben Sie das Anrecht auf einen http://pkw-unfall-gutachter.de/ Ihrer Wahl.
Die Ausgaben, die bei einem Kfz-Gutachten bei dem Unfall Benachteiligten anfallen, werden im Zusammenhang mit der Schadensregulierung von dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung getragen. Dabei ist der Benachteiligte nach aktuell gültigem Recht genauso zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Dabei hat die betroffene Person die Wahl, entweder seinen PKW wieder in den Zustand von vor dem Unfall zu setzen oder aber den entstandenen Schaden in der Höhe eines angemessenen Geldbetrags aufzuwiegen.
Im Haftpflichtfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers alle entstandenen Kosten darunter zählen Schadenersatzansprüche wie die Reparaturkosten, die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen oder aber auch die Kosten für einen rechtlichen Beistand. Sind durch den Unfall weitere Kostenansprüche entstanden, können diese ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Vorausgesetzt dafür ist das Vorliegen einer vollständigen und fachständigen Beweissicherung.
Ein freies und unabhängiges Gutachten hat vor dem Gericht eine beweissichernde Wirkung. Die mit einem PKW-Gutachten einhergehende detaillierte Dokumentation des Schadenumfangs ist dabei die Hauptkomponente einer lückenlosen Beweissicherung. Diese gewährleistet, dass es zu einem späteren Zeitpunkt zu keinen Unstimmigkeiten bezüglich des verursachten Schadens kommt.
Für den Fall einer fiktiven Abrechnung des Schadenfalls seitens des Unfallverursachers dient ein unabhängiges Gutachten der Versicherung als Abrechnungsgrundlage.
Des Weiteren besteht über den Zeitraum der Fahrzeugreparatur der Anspruch auf einen Mietwagen, welche Mietwagenklasse dem Unfall Benachteiligten zusteht, wird in dem unabhängig erstellten Guthaben deklariert. Für den Fall einer Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens besteht für den Betroffenen die Option eine Nutzungsausfall-Entschädigung geltend zu machen. Der dem Betroffenen damit zustehende Tagessatz wird ebenfalls anhand des Gutachtens bestimmt.
Für den Fall eines Totalschadens erfolgt die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes des PKWs zu dem Zeitpunkt vor dem Unfall zuzüglich seines Restwerts. Dabei kann eine anfallende Wertminderung nur anhand eines PKW-Gutachtens ausgewiesen werden. Die Wertminderung des Fahrzeugs wird dabei unter Berücksichtigung des Minderwertes festgestellt.
Bestenfalls sollte ein Gutachten immer von einem freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden, da lediglich ein neutrales Gutachten für eine objektive Beweissicherung steht. Dabei gilt ein PKW-Gutachten als Grundlage für die Anspruchsabwicklung seitens des Unfall Benachteiligten gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.