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Bausparkassen: Die Wohneigentumsförderung helfe gerade in der geltenden Form gezielt Schwellenhaushalten bei der Schaffung eigener vier Wände | 05-01-29 |
Deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Eigenheimzulage äußern die Bausparkassen im Vorfeld der Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion 'Wohneigentumsförderung weiterhin notwendig', die am 26. Januar 2005 stattfindet. Die Wohneigentumsförderung helfe gerade in der geltenden Form gezielt Schwellenhaushalten bei der Schaffung eigener vier Wände – sei es im Neubau oder im Bestand, sei es ebenerdig oder auf der Etage. 'Vor allem Familien mit Kindern erfahren verlässliche Unterstützung bei der größten Investition ihres Lebens', so Hauptgeschäftsführer Andreas J. Zehnder vom Verband der Privaten Bausparkassen und Dr. Hartwig Hamm, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, heute in Berlin. Die Bausparkassenverbände warnen vor einer Diskriminierung des Wohneigentums gegenüber dem Wohnen zur Miete, das steuerlich nach wie vor hoch subventioniert wird. Vor dem Hintergrund der demographischen Umbrüche und der zunehmenden Probleme bei der RentenVERSICHERUNG wäre es fahrlässig, die bedeutendste Form der privaten Altersvorsorge, die eigene Immobilie, einseitig aus dem Katalog der staatlichen Förderung auszuschließen. 'Milliarden für bescheidene Riester-Renten auszugeben, zugleich aber Schwellenhaushalten beim Wohneigentum die nötige Anschub-Hilfe zu verweigern – und sie damit als Rentner steigenden Mieten auszusetzen, das ist für die Zukunft des Landes der falsche Weg', so die beiden Verbandsgeschäftsführer. Die positiven Wirkungen der geltenden Wohneigentumsförderung sind in einer ausführlichen Stellungnahme der beiden Verbände festgehalten, die im Vorfeld der Anhörung dem Ausschuss übermittelt wurde. rdir.de/r?00002d855cf1609c5cf164d35cf35c101c340750g Ivonn Kappel Referat Presse Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Friedrichstraße 83 10117 Berlin Tel. 030 - 20 225 - 5398 Fax 030 - 20 225 - 5395 Amtsgericht Bonn VR 2171 Quelle: www.pressrelations.de/ |
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