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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ab 2007 noch günstiger 07-01-08

(Berlin, den 05.12.2007). Ab Januar 2007 verringern sich die bereits günstigen, pauschalen Versicherungsbeiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung Selbstständiger um über 30%. Nunmehr beträgt der Beitrag monatlich 25,73 EUR in den alten, bzw. 22,05 EUR in den neuen Bundesländern. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gibt es bereits seit Februar 2006. Ab 2007 gelten jedoch geänderte Versicherungsbedingungen. Ein aktueller, kostenloser Online-Ratgeber von akademie.de ( www.akademie.de/direkt?pid=34318&tid=22061   empfiehlt allen versicherungsberechtigten Existenzgründern und Selbstständigen, diese Vorsorgeversicherung abzuschließen. Zusätzlich gibt es viele Tipps, wie man die Versicherungsleistung erfolgreich beantragen kann.

Durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung müssen Selbstständige bei Auftragseinbrüchen oder Geschäftsaufgabe nicht mehr eigene Ersparnisse verbrauchen oder ALG II beantragen. Das später bei Arbeitslosigkeit an freiwillig Versicherte ausgezahlte pauschale Arbeitslosengeld I hängt von der Einordnung in vier Qualifikationsstufen, dem Wohnort Ost- oder West, der Lohnsteuerklasse und eventueller Unterhaltspflichten ab. Das steuerfrei ausgezahlte Arbeitslosengeld beträgt zwischen ca. 600 bis über 1.300 Euro netto pro Monat. Außerdem übernimmt die Arbeitsagentur die Einzahlungen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Sich arbeitslos meldende Selbstständige müssen nicht unbedingt ihre Tätigkeit aufgeben - es reicht, wenn die Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst (Arbeits-, Auftragsmangel). Monatlich darf man 165 EUR hinzu verdienen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist daher gerade für Existenzgründunge ein erfolgreiche Hilfestellung, um vorübergehende Umsatzeinbrüche und Anfangsschwierigkeiten zu meistern.

Sofern arbeitslos gewordene Selbstständige mit Arbeitslosenversicherung noch keine Gründungsförderung von der Arbeitsagentur erhalten haben, können sie für ihren erneuten Start in die Selbstständigkeit auch ein Gründungszuschuss der Arbeitsagentur beantragen.



Berlin - Veröffentlicht von pressrelations


Link zur Pressemitteilung: www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=262503  
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