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Mit der neuen "Erweiterten Softwareversicherung für IT-Dienstleister" erweitert die VHV den Versicherungsschutz der Datenversicherung deutlich 05-03-17

Die VHV bietet ab sofort innerhalb der Produktgruppe "IT-PROTECT" eine "Erweiterte Softwareversicherung" mit in Deutschland einzigartigen Deckungen an. Dieses Produkt ist speziell für IT-Dienstleister mit ihren spezifischen Risikomerkmalen entwickelt. Bisher war lediglich die nachteilige Veränderung oder der Verlust von Daten versicherbar (Datenversicherung), wenn sie durch einen Sachschaden (z. B. Zerstörung der Festplatte durch einen Head-Crash) oder Blitzeinwirkung verursacht wurden.

Mit der neuen "Erweiterten Softwareversicherung für IT-Dienstleister" erweitert die VHV den Versicherungsschutz der Datenversicherung deutlich. Versichert sind zusätzlich Schäden:

durch Störungen oder Ausfall der Datenverarbeitungsanlage, der Datenfernübertragungs-Einrichtungen und -leitungen, der Stromversorgung/Stromversorgungsanlage oder der Klimaanlage;
durch Bedienungsfehler, z.B. falsche Befehlseingabe;
durch Programm- oder Datenmanipulation Dritter in schädigender Absicht;
durch Über- oder Unterspannung;
durch elektrostatische Aufladung, elektromagnetische Störung;
durch höhere Gewalt.

Highlights der neuen Software-Versicherung sind darüber hinaus die Deckungserweiterungen auf Schäden:

durch Malware (Programme und Dateien mit Schadenfunktion z.B. Computerviren, Würmer, Trojanische Pferde);
durch Verlust der durch Dongle geschützten Software (Lizenzgebühren);
an Programmen und Dateien auf Laptops (europaweit).

Die Versicherbarkeit von Schäden durch Malware gehörte bislang zu den grundsätzlichen Ausschlüssen in der Softwareversicherung. In dieser Form bietet die "Erweiterte Softwareversicherung für IT-Dienstleister" einzigartigen Versicherungsschutz auf dem deutschen Versicherungsmarkt.
Malware ist jetzt versicherbar (in den Bedingungen als Wiedereinschluß deklariert), wenn es sich um Programme und Dateien mit Schadenfunktion handelt, deren schädigende Wirkungen sich ausschließlich und zielgerichtet auf den Versicherungsnehmer auswirken.

Voraussetzung für die erweiterte Softwareversicherung ist, daß vor Abschluß des Versicherungsvertrags die individuellen Gefährdungskriterien des IT-Dienstleisters bekannt sind. Die Experten der VHV analysieren darauf hin das Risiko- und Sicherheitsmanagement des Versicherungsnehmers und berechnen anhand dieser individuellen Merkmale den Versicherungsbeitrag.

Die neue Softwaredeckung ist analog zur Hardwareversicherung ebenfalls eine Allgefahrendeckung (neu im Vergleich zu den marktüblichen Standardbedingungen). Sie schließt zusätzlich auch die Programme und Dateien auf Laptops ein. Neue, klar gefaßte Obliegenheiten zur Datensicherung runden den Schutz durch die "Erweiterte Softwareversicherung für IT-Dienstleister" ab.




Kontaktinformationen:
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
Martina Westholt
Unternehmenskommunikation
30180 Hannover
Tel: 0511 / 907-4808
Fax: 0511 / 907-4898
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