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Rente: Opfer rücksichtsloser Unternehmenspolitik nicht bestrafen 05-11-01

Das Bundeskabinett hat heute den Zehnten Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen. Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung einem seit 1972 bestehenden Auftrag des Deutschen Bundestages nach, ihm regelmäßig über die Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu berichten.

Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement: 'Der Bericht bestätigt: Es war richtig, dass wir die Leiharbeit 'aus der Schmuddelecke' geholt haben. Hierdurch haben wir ihr zu mehr Akzeptanz und Qualität verholfen. Dies war und ist wichtig, um das Beschäftigungspotential in diesem Sektor Schritt für Schritt erschließen zu können.'

Der Bericht weist aus, dass die Zahl der überlassenen Leiharbeitnehmer im August 2004 mit mehr als 430.000 ihren bisherigen Höchststand erreicht hat. Im Jahresdurchschnitt waren damit seit Inkrafttreten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahre 1972 noch nie so viele Leiharbeitnehmer beschäftigt wie im Berichtszeitraum.

Auch die Zahl der Inhaber einer Verleiherlaubnis ist von 2000 bis 2004 stark angestiegen. Im Dezember 2004 befanden sich rund 12.000 Unternehmen im Besitz einer Erlaubnis zur Ausübung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Das entspricht einer Steigerung von rund 20 Prozent gegenüber Dezember 2000.

Der Bericht stellt die Situation und die Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in den Jahren 2000 bis 2004 in einem Zeitraum dar, in dem - zum 1. Januar 2003 - das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit dem Ersten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt grundlegend geändert wurde.

Ziel war es, die Leiharbeit als wichtiges Instrument für mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt zu stärken. Denn sie trägt zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei, indem sie es ihnen ermöglicht, schnell und flexibel auf schwankende Auftragslagen zu reagieren. Gleichzeitig eröffnet Leiharbeit Arbeitslosen eine Chance zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt: Rund zwei Drittel aller Leiharbeitnehmer waren vor der erstmaligen Begründung eines Leiharbeitsverhältnisses arbeitslos.

Im einzelnen wurden mit der Arbeitsmarktreform zahlreiche Verbote und Beschränkungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung aufgehoben - etwa das Verbot der wiederholten Befristung ohne sachlichen Grund oder das Verbot der wiederholten Beschränkung des Leiharbeitsverhältnisses auf die Dauer der erstmaligen Überlassung.

Besonders wichtig für Ansehen und Akzeptanz der Branche war die soziale Absicherung der Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer durch Tarifverträge und die Gleichstellung mit den Arbeitnehmern des Entleihers.



Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit: www.bmwa.bund.de  


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