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Unfälle auf dem Weg zur Arbeit kein Privatrisiko des Arbeitnehmers 06-05-16

Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor falschen Weichenstellungen für die Zukunft der Unfallversicherung durch die Neuregelung der Pendlerpauschale. Damit spielt die Bundesregierung Forderungen aus dem Arbeitgeberlager in die Hände, die Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der Unfallversicherung ausgrenzen wollen. Die Bundesregierung erkennt die Anfahrt zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten an, weil sie in Zukunft nur die Arbeitsstätte selbst der beruflichen Sphäre der Arbeitnehmer zuordnen will, nicht aber den Weg dorthin.

Diese Sichtweise hat gravierende Folgen für Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit passieren, warnt Annelie Buntenbach, Sozialpolitikexpertin der IG BAU: 'Zum Arbeitsalltag am Bau gehört der ständige Wechsel von Einsatzstellen genau wie hoher Zeit- und Arbeitsdruck. Das Risiko eines Wegeunfalls ist deshalb dem Arbeitsgeschehen zuzuordnen. Wegeunfälle können gerade in einer so hochmobilen Branche wie der Bauwirtschaft nicht als Risiko den einzelnen Kollegen aufgebürdet werden.'

Für die Sozialpolitikerin ist die verteilungspolitische Schieflage der jüngsten Steuerentscheidungen der Regierung offensichtlich: 'Halbierung des Sparerfreibetrags sowie hohe dreistellige Einkommensverluste für Millionen von Arbeitnehmer durch die Streichung der Pendlerpauschale. Gleichzeitig wird nur noch über die Höhe und kaum mehr über das Ob einer Entlastung der Unternehmen bei den Unternehmenssteuern 2008 diskutiert.'

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Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
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