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Versicherungsvermittler-Richtlinie der EU 06-03-30

Am 24. März 2006 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den neuen Entwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie veröffentlicht und Verbänden und Ländern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Eine Kabinettbefassung soll noch im Frühjahr erfolgen.

Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie soll der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers einer Erlaubnis unterworfen werden. Damit einher gehen Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden. Damit wird die die Position des Kunden gestärkt und die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers in einem zusammenwachsenden Europa harmonisiert; grenzüberschreitende Vermittlungen sollen vereinfacht werden.

Mit dem Entwurf des BMWi werden die Verbraucherschutzziele ebenso wie die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt.

Es ist vorgesehen, dass die Industrie- und Handelskammern Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die ca. 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler werden.

Den Gesetzesentwurf finden Sie unter 'weiterführende Informationen'.



Weiterführende Informationen

Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (Entwurf) Stand: 24. März 2006 mehr - Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: www.bmwi.de  

Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 01888-615-6121 oder -6131
e-mail  

Quelle: www.pressrelations.de  
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