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KAPITALLEBENSVERSICHERUNG in Versicherungen

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Branchennachricht
Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung 20.05.08
Direktversicherungen sind meist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie werden in der Regel als Lebensversicherung durch den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als Bezugsberechtigten abgeschlossen. Als Versicherungsfall wird regelmäßig die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres vereinbart. Tritt der Versicherungsfall ein, kann die Direktversicherung als fortwährende Leistung in Form eines regelmäßigen, monatlichen Versorgungsbezugs oder als einmaliger Kapitalbetrag geleistet werden. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der bis zum 31. Dezember 2003 gültigen Rechtslage unterlag jedoch nur der fortwährende Versorgungsbezug aus einer Direktversicherung uneingeschränkt der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Demgegenüber wurde eine einmalige Kapitalleistung aus der Direktversicherung nicht von der Beitragspflicht erfasst und zwar selbst dann nicht, wenn ursprünglich eine laufende Leistung vereinbart worden war, sie aber noch vor Eintritt des Versicherungsfalles in eine Kapitalleistung umgewandelt wurde. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 sind die maßgeblichen Bestimmungen zum 1. Januar 2004 geändert worden: Danach unterliegt die als Kapitalleistung erbrachte Direktversicherung nunmehr uneingeschränkt der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn eine einmalige Kapitalzahlung von Anfang an oder vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart wurde. Den beiden Beschwerdeführern war aus einer vom Arbeitgeber zu ihren Gunsten abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ein Betrag von 22.950,51 Euro bzw. 86.331,31 Euro ausbezahlt worden. Hierauf setzten die Krankenkassen Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von monatlich 29,07 Euro bzw. 107,19 Euro fest. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolglos. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die Heranziehung von Versorgungsbezügen in der Form der nicht wiederkehrenden Leistung zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dem Nichtannahmebeschluss liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt nicht vor. Es kann kein wesentlicher Unterschied bezüglich der beschäftigungsbezogenen Einnahmen zwischen laufend gezahlten Versorgungsbezügen und nicht regelmäßig wiederkehrenden Leistungen identischen Ursprungs und gleicher Zwecksetzung, insbesondere einmaligen Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, festgestellt werden. Beide Leistungen knüpfen an ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis an und sind Teil einer versicherungsrechtlich organisierten, durch Beiträge gespeisten zusätzlichen Altersversorgung, welche dem Versicherten mit dem Eintritt des Versicherungsfalls einen unmittelbaren Leistungsanspruch vermittelt. Ausgangspunkt der gesetzlich angeordneten Gleichbehandlung der nicht wiederkehrenden Leistungen mit den laufenden Versorgungsbezügen sind die mit dem Versicherungsfall eintretende Erhöhung der Einnahmen des Versicherten und ihr Ziel der Alterssicherung. Die im Beschäftigungsverhältnis wurzelnde, auf einer bestimmten Ansparleistung während des Erwerbslebens beruhende einmalig Zahlung einer Kapitalabfindung ist nicht grundsätzlich anders zu bewerten als eine auf gleicher Ansparleistung beruhende, laufende Rentenleistung; sie unterscheiden sich allein durch die Art der Auszahlung. Die Beitragspflicht ist auch verhältnismäßig: Zwar stellt die auf zehn Jahre begrenzte Beitragspflicht eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar. Sie hat jedoch keine grundlegende Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse im Sinne einer erdrosselnden Wirkung zur Folge. Schließlich verstößt die Neuregelung der Beitragspflicht auf einmalige Kapitalleistungen nicht gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz. Sie gestaltet ein öffentlichrechtliches Versicherungsverhältnis erst mit Wirkung für die Zukunft. Im Übrigen konnten die Betroffenen nicht in den Fortbestand der die einmaligen Kapitalleistungen gegenüber einem fortwährenden Versorgungsbezug privilegierenden Rechtslage vertrauen. URL: www.bundeverfassungsgericht.de Karlsruhe - Veröffentlicht von pressrelations Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=323930
 
Branchennachricht
Ankauf von Lebensversicherungen ist aktiver Verbraucherschutz 05.12.07
Für die Kündigung von Lebensversicherungen gilt: Der Verkauf ist besser als die Kündigung. Dies resultiert vor allem aus den Aufpreisen, aber auch aus einem weiterhin gewährleisteten Todesfallschutz, der bei einem Verkauf anders als bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung erhalten bleibt. Jedoch gilt: Lebensversicherungen sind keine Währung in der man konsumieren kann und so grenzt sich LifeFinance klar ab, Geschäftsführer Spielmann erläutert: ´Ein Verkauf muss im Vorfeld geprüft werden, wenn nur kurzfristiger Geldbedarf besteht sollten andere Alternativen geprüft werden`. So bietet LifeFinance zu enorm günstigen Konditionen ein Policendarlehen an, bei dem ausser den günstigen Konditionen auch eine jederzeitige Rückführung des Darlehens ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Keinesfalls sollte die Lebensversicherung wegen eines nur kurzfristigen Geldbedarfs gekündigt oder verkauft werden. Lebensversicherungen sind Bestandteil der Altersvorsorge und sollten daher nicht zugunsten von Konsum aufgelöst werden. Verkauf optimieren: Zugleich gilt aber auch: Will oder muss sich der Versicherungsnehmer von einer Police trennen, ist der Verkauf immer günstiger als die Kündigung. Eine Optimierung der Aufpreise ist beispielsweise über LifeFinance möglich, da die Plattform die Möglichkeit bietet Angebote mehrerer Aufkäufer einzuholen, aus denen der Versicherungsnehmer dann, dass höchste auswählen kann. Zusätzlich kann auch oft ein beträchtlicher Steuervorteil erzielt werden, da der Vertrag bei Ankauf durch einen Investor fortgeführt wird. Hintergrund: Beträgt die Restlaufzeit des Vertrages weniger als zwölf Jahre, fällt bei der Kündigung Kapitalertragsteuer an, beim Verkauf aber nicht. Ein weiteres Plus für den Verkauf: Die Hinterbliebenenabsicherung bleibt zum Teil erhalten, denn die Versicherungsleistung im Todesfall wird nach Abzug des Kaufpreises, gezahlter Prämien und Verwaltungskosten an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Verbraucherschützer favorisieren deshalb zu Recht den Verkauf gegenüber der Kündigung. Milliardengrenze überschritten: Im letzten Jahr ist das Gesamtvolumen von Ankäufen auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen deutlich auf über 1 Mrd. Euro gehandeltes Volumen gestiegen. `Allein über die Plattform LifeFinance haben wir in den zurückliegenden Jahren Anfragen von Rückkaufswerten von über 1,1 Mrd. Euro erhalten und über 18.000 Verträge geprüft` so Geschäftsführer Uhlmann. `Diese enorme Kompetenz wird von unseren Kunden sehr geschätzt“ Dennoch gilt für LifeFinance keine Beratung zu tätigen, in der dem Kunden zu einem Verkauf geraten wird. LifeFinance dazu: `Wir empfehlen keinen Verkauf, da dieser nur gegenüber der Kündigung die bessere Alternative ist, grundsätzlich sollte der Kunde aber immer die Fortführung des Vertrages prüfen`. Diese scheinbar gegen den Verkauf gerichtete Argumentation erläutert Spielmann so: `Wir haben kein Interesse daran, dass sich Kunden von Ihrer Lebensversicherung trennen, wir können aber jedem der sich von seiner Lebensversicherung trennen will oder muss empfehlen, sich vorher ein Angebot bei uns und damit vom Zweitmarkt für Lebensversicherungen einzuholen.` LifeFinance setzt sich aktiv für den Verbraucherschutz ein und ist Mitglied im Bundesverband der Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL). Ulf Spielmann LifeFinance KG Tel.: +49 (0)6155 – 6074700 Fax: +49 (0)6155 – 6074701 info@lifefinance.de lifefinance.de LifeFinance ist eine unabhängige Plattform für den Kauf und die Bewertung bestehender deutscher Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Das Dienstleistungsunternehmen bietet Versicherungsnehmern eine Alternative zur Kündigung von bestehenden Versicherungen. Nach dem Prinzip „beste Lösung“ ermittelt LifeFinance für Verbraucher aus den angeschlossenen Investoren die optimalen Konditionen beim Verkauf von Versicherungs-Policen. Der gesamte Prozess, die Abwicklung und Verwaltung der LifeFinance zur Verfügung gestellten Policen, unterliegt einer ständigen internen Aufsicht und Qualitätskontrolle. Dadurch schafft LifeFinance für alle Beteiligten einen erkennbaren Mehrwert. Das Unternehmen mit Sitz in Griesheim setzt sich aktiv für den Verbraucherschutz ein und ist Mitglied im Bundesverband der Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL). Quelle: openpr.de
 
Branchennachricht
Gekündigte Lebensversicherung - Droht eine Verjährung der Nachforderungen? 11.12.06
Die Kapitallebensversicherung bleibt auch weiter im Fokus von Presse und Justiz. Im Oktober des Jahres 2005 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom 12.10.2005 Klauseln von Kapitallebensversicherungen, welche im Zeitraum zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden, für unwirksam erklärt. Insbesondere wurde klargestellt, dass die unwirksamen Klauseln im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ersetzen wären und dass die so genannten Stornogebühren zu Unrecht von den Versicherern den jeweiligen Kunden in Rechnung gestellt wurden. Auch zu den Rückkaufswerten bei Vertragskündigung legte der Bundesgerichtshof neue Richtlinien fest, dahingehend, dass der Rückkaufswert bei Vertragskündigung nach geringer Laufzeit nicht bei Null liegen dürfe, sondern immer bei circa der Hälfte des bisher eingezahlten Kapitals. Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs ergeben sich erhebliche Nachforderungen, denen sich die Lebensversicherer jetzt ausgesetzt sehen. Kunden die ihren Vertrag bereits gekündigt haben und eine geringe Rückzahlung erhalten haben, können eine Erhöhung des Rückkaufswertes und eine Auszahlung der zu Unrecht einbehaltenen Stornokosten verlangen. Allerdings ist in der Rechtsprechung noch völlig offen, wann die Ansprüche verjähren. Das Versicherungsrecht sieht eine Verjährungsfrist für die entsprechenden Verträge von fünf Jahren vor. Das könnte bedeuten, dass Kunden, welche ihren Vertrag im Jahr 2001 gekündigt haben, mit einer Verjährung ihrer Ansprüche bereits zum Ende des Jahres 2006 rechnen müssten. Für Kunden, die bereits vor dem Jahr 2001 gekündigt hätten, würde die Nachforderung somit überhaupt keinen Sinn mehr machen, da sämtliche Ansprüche entweder zum 31.12.2005 oder bereits schon vor dem rettenden Urteil des BGH verjährt gewesen wären. Ein erheblicher Teil der Literatur ist jedoch der begründeten Auffassung, dass die Verjährung erst mit der Urteilsverkündung des BGH im vergangen Jahr begonnen haben kann. Die ergibt sich aus der Tatsache, dass Ansprüche, von denen ein Kunde nichts wusste, auch schwerlich verjähren können. Nach dieser Einschätzung würden die Rückzahlungen erst nach Ablauf des Jahres 2010 für sämtliche Versicherungsverträge enden, die bei Vorliegen des Urteils des BGH bereits gekündigt waren. Für die Versicherungsunternehmen geht es hier um mehrere hundert Millionen Euro. Bei einer frühen Verjährung wären nämlich erhebliche Nachforderungen ausgeschlossen. Achmed Grosser, Geschäftsführer der Firma Pro Concept Gesellschaft für Projektentwicklung und –durchführung mbH, die das Webangebot LV Doktor betreibt, schätzt den Rückforderungsbetrag auf insgesamt 4 Milliarden Euro und ist zuversichtlich, dass die Lebensversicherungen erhebliche Nachzahlungen leisten müssen. Versicherungskunden, die auf Nummer sicher gehen wollen, und nicht in eine Verjährung ihrer möglichen Ansprüche geraten möchte, wird an dieser Stelle empfohlen, zunächst einmal die Vertragsunterlagen, das Datum einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Kündigung und der Leistung der Versicherung zu überprüfen. Sollte es sich bei dem Vertrag um einen solchen mit dem kritischen Kündigungszeitpunkt im Jahr 2001 handeln, sollte der Versicherer noch in diesem Jahr zu einer Nachzahlung aufgefordert werden. Wenn der Versicherer hierauf nicht antwortet, ist die Verjährung bis zu diesem Zeitpunkt gehemmt. Des Weiteren kann der Versicherer zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung aufgefordert werden. Wenn der Versicherer sich hiermit nicht einverstanden erklärt, ist die Klage der einzig sichere Weg, die mögliche drohende Verjährung zu hemmen. Eine Klage wird wohl zunächst auf Auskunftsansprüche gerichtet sein, da der Versicherungsnehmer überhaupt nicht erkennen kann, in welcher Höhe ihm weitere Forderungen gegen den ehemaligen Versicherer zustehen. Insgesamt kommen die Lebensversicherer auch in der Presse im wieder in die Kritik, weil die Kapitallebensversicherung nach Angaben der Zeitschrift „Finanztest“ nicht für jeden Versicherungsnehmer geeignet ist. Hierüber wird aber nicht ausreichend aufgeklärt. Eine Analyse der finanziellen Situation des Kunden erfolgt oft nicht. Außerdem sind die Abrechnungen der Leistungen oft für den Kunden vollkommen untransparent. Zu einer Aufschlüsselung der Abschluss- und Verwaltungskosten sind viele Versicherungsunternehmen nicht bereit. Die Zinsversprechungen der Unternehmen sind oftmals nicht garantiert. Der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Garantiezins, der noch zur Mitte des Jahres 2000 4 % betrug, sank innerhalb der letzten Jahre von 3,5 % auf 2,75 % bei Verträgen, die 2004 oder später geschlossen wurden. Ab dem 1. Januar 2007 wird der Garantiezins erneut gesenkt und beträgt dann nur noch 2,25 %. Ein weiteres Problem ist, dass der Garantiezins auch nur auf den Sparanteil berechnet wird, was bedeutet, dass die garantierten Zinsen nicht auf die Beträge anfallen, die die Lebensversicherer für Risikoabdeckung und Verwaltungskosten berechnen. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob eine Absicherung durch eine Risikolebensversicherung, in der nur das Todesfallrisiko abzusichern ist, in Verbindung mit einer gewinnbringenderen Kapitalanlage, nicht der wesentlich günstigere Weg ist, um eine Grundabsicherung zu erreichen und Vermögen aufzubauen. Auf diese Frage sollte Ihnen Ihr Versicherungsberater in jedem Fall eine differenzierte Antwort anbieten können. Kann er dies nicht, ist grundsätzliches Misstrauen geboten. Rechtsanwalt Sven Tintemann Malteser Str. 170172 12277 Berlin Tel. (+49) (0)3071520670 Fax: (+49) (0)3071520673 Email: anwalt@tintemann.de URL: www.tintemann.de Die Kanzlei mit Sitz in der Malteser Str. 170172 im Süden Berlins ist vor allem im Bereich des Verbraucherschutzes auf dem Gebiet des Kapitalanlagen und Bankenrechts tätig. Weitere Interessenschwerpunkte liegen im Insolvenzrecht, im Wehrrecht und Wettbewerbsrecht. Quelle: www.openpr.de
 
Branchennachricht
Volksfürsorge: Deutlicher Neugeschäftszuwachs bei Lebensversicherungen 06.06.06
Mit einem deutlichen Neugeschäftszuwachs in der Lebensversicherung ist die Volksfürsorge in das Geschäftsjahr 2006 gestartet. Im 1. Quartal wurde das eingelöste Neugeschäft in der Beitragssumme um 14 % auf 1,6 Mrd. EUR gesteigert. Der laufende Jahresbeitrag stieg um 28 % auf 65 Mio. EUR. Schwerpunkt des Geschäfts waren mit 26,5 Mio. EUR Jahresbeitrag (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR) Riester-Verträge sowie vor allem die betriebliche Altersversorgung (bAV). Das Neugeschäft in der bAV - insbesondere Direktversicherungen - stieg beim laufenden Jahresbeitrag um 168 % auf 14,5 Mio. EUR mit einer Beitragssumme von 333 Mio. EUR (plus 114,9 %). "Wir spüren in diesem Jahr einen klaren Aufwärtstrend, es wird wieder deutlich in die Altersvorsorge investiert", betonte der Vorstandsvorsitzende der Volksfürsorge, Jörn Stapelfeld. Auch das eingelöste Neugeschäft in der Sachversicherung entwickelte sich mit 40,6 Mio. EUR Jahresbeitrag (plus 22 %) in den ersten drei Monaten 2006 sehr erfreulich. Die Anzahl der Verträge kletterte um fast 40 % auf 170.000 Stück. Hauptanteil haben Kraftfahrtversicherungen mit 35 Mio. EUR Jahresbeitrag (plus 33,5 %). Obwohl das Geschäftsjahr 2005 als schwierig einzustufen war, stiegen die verdienten Beiträge der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG um 2 % auf 2,3 Mrd. EUR. Nach Angaben Stapelfelds entsprechen die Geschäftsergebnisse 2005 im ersten Jahr nach Einführung veränderter steuerlicher Rahmenbedingungen durch das Alterseinkünftegesetz den Erwartungen. Besonders gut verlief 2005 das Geschäft in der betrieblichen Altersversorgung. Das eingelöste Neugeschäft hat sich mit einer Beitragssumme von 1,17 Mrd. EUR (plus 92,5 %) nahezu verdoppelt. Der laufende Jahresbeitrag stieg auf 37,1 Mio. EUR (plus 61,2 %). In der Sachversicherung wurde in 2005 das neue Senioren-Unfallprodukt "Konzept 50+Unfallpflege" besonders erfolgreich verkauft. "Erheblich verbessert hat sich vor allem die Ertragskraft des Unternehmens", unterstrich der Vorstandsvorsitzende. Die stillen Reserven stiegen kräftig. Der Rohüberschuss wurde deutlich erhöht. Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG Mit rd. 274.000 Stück Neugeschäft (Vorjahr: 445.000 Stück) und einem laufenden Jahresbeitrag von 204 Mio. EUR (Vorjahr: 321 Mio. EUR) konnte sich die Volksfürsorge dem negativen Branchentrend im letzten Jahr nicht entziehen. Dennoch sind diese Werte besser als der Marktdurchschnitt mit einem Minus von 38,0 % in der Stückzahl und von minus 49,6 % beim laufenden Jahresbeitrag. Der Versicherungsbestand lag mit 2,26 Mrd. EUR laufendem Jahresbeitrag über dem des Vorjahres mit 2,21 Mrd. EUR. Innerhalb des Bestandes hat sich die Verlagerung von Kapital- zu Rentenversicherungen fortgesetzt. Der Bestand an Kapitalanlagen (ohne fondsgebundene Lebensversicherungen) erhöhte sich um 2,5 % auf 24,1 Mrd. EUR. Die Nettoverzinsung erreichte trotz des anhaltend niedrigen Zinsumfeldes wieder 4,3 %. Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen belief sich auf 1,02 Mrd. EUR (Vorjahr: 1,01 Mrd. EUR). Zum Jahresende 2005 ergaben sich stille Reserven von 1,02 Mrd. EUR (Vorjahr: 256,8 Mio. EUR). Gemessen am Bilanzwert der gesamten Kapitalanlagen betrugen die stillen Reserven 4,2 % (Vorjahr: 0,9 %). Die stillen Reserven inklusive der zum Nennwert bilanzierten Kapitalanlagen betrugen 1,74 Mrd. EUR (Vorjahr: 966,1 Mio. EUR). Der Rohüberschuss betrug 430 Mio. EUR und lag damit um 110 Mio. EUR höher als im Vorjahr mit 320 Mio. EUR. Mit dem erzielten Rohüberschuss war es möglich, die Überschussbeteiligung insgesamt auf dem Niveau von 2004 zu halten. Zur Stärkung der kollektiven Risikotragfähigkeit wurde die laufende Gesamtverzinsung leicht auf 4,1 % zurückgenommen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung erhöhte sich um 2,4 % auf 2,73 Mrd. EUR (Vorjahr: 2,66 Mrd. EUR). Die Volksfürsorge weist wieder eine überdurchschnittlich hohe Eigenkapitalquote auf. Sie beträgt, nahezu wie im Vorjahr, 15,9 Promille der Deckungsrückstellung. Mit 42,7 Mio. EUR lag der Jahresüberschuss (vor Ergebnisabführung) um 33 % über dem Vorjahreswert. Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG Der Geschäftsverlauf der Sachversicherung war insgesamt zufrieden stellend. Das versicherungstechnische Ergebnis in 2005 war mit 19,6 Mio. EUR (Vorjahr: 31,6 Mio. EUR) immer noch deutlich positiv. Das Neugeschäft ist gegenüber dem Vorjahr - bedingt vor allem durch Sanierungsmaßnahmen im Kraftfahrtgeschäft - zurückgegangen. Insgesamt wurden 367.000 Verträge (minus 8,5 %) neu abgeschlossen. Die Beitragseinnahmen des Neugeschäfts betrugen 137,8 Mio. EUR (minus 5,2 %). Sehr positiv hat sich die Allgemeine Unfallversicherung entwickelt, in der durch die Einführung des neuen Senioren-Unfallproduktes "Konzept 50+Unfallpflege" im Herbst 2004 eine Steigerung um 70,2 % auf 11,3 Mio. EUR erreicht werden konnte. Die verdienten Brutto-Beiträge betrugen 614 Mio. EUR (Vorjahr: 647 Mio. EUR). Der Bestand an Kapitalanlagen stieg auf 1,1 Mrd. EUR (plus 4,8 %). Die Anzahl der Schäden ist mit 414.000 zum Jahresende 2005 nochmals deutlich zurückgegangen (Vorjahr: 450.000). Die Versicherungsleistungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres sanken um 7,2 % auf 440,9 Mio. EUR. Die Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio) blieb mit 92,0 % nur leicht über dem Vorjahreswert von 91,3 %. Grund für diesen guten Wert ist eine konsequente Risikopolitik. Der Jahresüberschuss (vor Ergebnisabführung) betrug 65,5 Mio. EUR (Vorjahr: 49,4 Mio. EUR). Neues Angebot: Grundfähigkeits-Zusatzversicherung Ein am Markt in dieser Ausprägung neues Angebot ist die Grundfähigkeits-Zusatzversicherung. Sie kann wahlweise statt der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zur Hauptversicherung abgeschlossen werden. Die Einzigartigkeit liegt darin, dass Versicherungsleistungen fällig werden, wenn der Kunde bestimmte Grundfähigkeiten verliert und damit verbundene Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann. Der Leistungsfall ist nicht gekoppelt an die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder einen Unfall als Ursache für den Verlust der Grundfähigkeit. Auch im Falle einer Krankheit besteht also Versicherungsschutz. Damit das Eintreten eines Leistungsfalles nicht nur für Fachleute und Ärzte klar und nachvollziehbar ist, hat die Volksfürsorge mit medizinischer Unterstützung ein Modell entwickelt, das die Fähigkeiten in drei Kategorien aufteilt. Leistungen werden fällig, wenn: eine Fähigkeit aus der 1. Kategorie "Grundfähigkeit" eingebüßt wird, z.B. Sehen, Hände gebrauchen, Sprechen oder drei Fähigkeiten aus der 2. Kategorie "Mobilität" eingebüßt werden, z.B. Hören, Gehen, Treppen steigen, Knien oder Bücken, Stehen oder 100 Punkte durch den Verlust von Grundfähigkeiten nach der Bewertung in einem Grundfähigkeiten-Katalog erreicht werden. Die Leistung reicht je nach Vereinbarung von Beitragsbefreiung bis zu einer monatlichen Barrente. Zur schnelleren Wiederherstellung der Mobilität können die Kunden zusätzlich Hilfe durch medizinisches Know-how erhalten. Diese Grundfähigkeits-Zusatzversicherung kann genau wie die BUZ mit vielen weiteren Versicherungen kombiniert werden: Mit einer konventionellen oder fondsgebundenen Rentenversicherung, einer Risikolebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung. Günstiger Kfz-Tarif Seit Mitte 2005 bietet die Volksfürsorge ihren Kunden einen optimierten Kfz-Tarif im Neu- und Ersatzgeschäft an. Der verbesserte Schadenverlauf ermöglicht nun schon zum zweiten Mal in Folge eine Absenkung der Beiträge in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für Pkw um durchschnittlich 5 % und für Krafträder sogar um ca. 10 %. Zusätzlich bietet die Volksfürsorge Pkw-Kunden mit einem erhöhten Absicherungsbedürfnis gegen einen Beitragszuschlag von 15 % einen Rabattschutz an. Damit verbleibt der Vertrag dann trotz belastender Schäden im Folgejahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Der Rabattschutz kann auch in bestehende Verträge integriert werden. Auch die Zweitwagenregelung wurde optimiert. Das Zweitfahrzeug (Pkw, Krad oder Camping-Kfz) in einer Familie kann auf den Namen des tatsächlichen Fahrers (Ehe-/Lebenspartner oder Kind) versichert und ab Beginn in Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft werden. Hinweis: Die Geschäftsberichte können im Internet unter www.volksfuersorge.de/DasUnternehmen Zahlen und Fakten heruntergeladen werden. Volksfürsorge Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . An der Alster 57-63 . 20099 Hamburg . Tel (040) 286532394264 . Fax (040) 28655771 (Wolfgang Otte) Tel (040) 28654603 (Julia Eble) Internet: http://www.volksfuersorge.de E-Mail: presse@volksfuersorge.de AMB Generali Public Relations Aachener und Münchener Allee 9 52074 Aachen Telefax +49.241.461.3830 Internet www.amb.de E-Mail presse@amb.de Quelle: www.pressrelations.de
 
Branchennachricht
Mehr Transparenz bei Lebensversicherungen 06.03.06
Zur 'Transparenzoffensive' in Sachen Lebensversicherungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, und die Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Marianne Schieder: Die Versicherungswirtschaft hat mehr Fairness fuer die Verbraucher und mehr Transparenz bei Lebensversicherungen versprochen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen kuenftig besser darueber informiert werden, welche Kosten beim Abschluss eines Vertrages auf sie zu kommen und mit welchen Leistungen sie kuenftig rechnen koennen. Dies ist ein grosser Fortschritt und er ist uneingeschraenkt zu begruessen. Es wurde aber auch Zeit: Jetzt endlich soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern das zugestanden werden, was nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs aus dem letzten Jahr ohnehin ihr gutes Recht ist. Die Lebensversicherungen gehoeren in Deutschland mit etwa 100 Millionen Vertraegen in fast jedem zweiten Haushalt zu den bedeutendsten privaten Geldanlagen. Sie von dem Verdacht zu befreien, der Abschluss eines solchen Vertrages wuerde vor allem den Versicherungsmittlern und den Versicherungen nutzen und weniger deren Kunden - dies ist ueberfaellig und wird letztlich nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen, sondern vor allem auch der Versicherungswirtschaft, die sich mit ihren Produkten auch positiv gegenueber anderen Anlageformen behaupten will. Es fragt sich allerdings, weshalb die deutschen Lebensversicherer sich erst gar nicht mit den Verbraucherverbaenden und anderen Experten zusammensetzen wollten, um einheitliche Normen fuer die Veroeffentlichung von Vertragskonditionen zu erarbeiten: Erst gestern haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen im DIN (Deutsches Institut fuer Normung e.V.) darauf hingewiesen, dass die von Experten erarbeiteten 'Anforderungen an die Gestaltung der jaehrlichen Mitteilung an Versicherungsnehmer ueber den Stand der Ueberschussbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen' leider ohne die Beteiligung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaf (GDV) zustande gekommen sind. Soll die 'Transparenzinitiative' vielleicht doch nicht ganz so transparent ausfallen und sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vielleicht doch hier und da im unklaren bleiben, damit der Lebensversicherungsvertrag besser aussieht als er denn dann ist? Das kann nicht wirklich im Interesse serioeser Anbieter sein. Immerhin kommt jetzt Bewegung in die Sache: Nachdem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Eckpunkte fuer ein verbraucherfreundliches Versicherungsvertragsrecht vorgelegt hat, beeilt sich auch die betroffene Branche auf ihren guten Willen hinzuweisen. Dem Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen kann dies nur gut tun. 2006 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de Quelle: www.presrelations.de
 
Branchennachricht
Die Risikolebensversicherung ist die beste Absicherung für den Todesfall 11.02.05
Gerade bei mittleren Einkommen ist sie die preiswerte Alternative zur Kapitallebensversicherung. Denn diese deckt nicht nur das Todesfallrisiko ab, sondern enthält auch einen großen Sparanteil, den man sich vielleicht gar nicht leisten kann oder will. Darauf weist das Internetportal www.financialport.de aus Elmshorn hin. Besonders geeignet ist die Risikolebensversicherung für Paare und Eltern. So können Partner und Kinder relativ preiswert abgesichert werden. Die viel bekanntere Unfallversicherung dagegen ist wenig sinnvoll, denn sie zahlt natürlich nicht, wenn ein junger Familienvater zum Beispiel einem Herzanfall erliegt. Auch für Bauherren ist die Risikolebensversicherung sehr nützlich, denn durch die hohen Belastungen in den ersten Jahren muß mit jedem Euro gerechnet werden. Eine neue Bedeutung kann die Risikolebensversicherung für Personen im mittleren Alter haben, für die die sogenannte „Rürup-Rente“ steuerlich und wegen der hohen Rendite interessant ist. Als Nachteil der „Rürup-Rente“ wird häufig bemängelt, daß sie eben keine Absicherung der Hinterbliebenen enthält. Beim Todesfall verfallen alle eingezahlten Beträge. Dieser vermeintliche Mangel kann durch den Abschluß einer Risikolebensversicherung günstig ausgeglichen werden. Tatsächlich sind schon erste Anbieter mit Kombiprodukten am Markt. Verbraucher sollten aber prüfen, ob diese Kombiprodukte tatsächlich billiger sind, als der getrennte Abschluß der beiden Policen. Financialport ist das erste komplette Portal für die privaten Finanzen im Internet. Ob Geldanlage oder Kredit, Immobilienfinanzierung oder Versicherungen – Angestellte, Freiberufler und mittelständische Unternehmer finden hier alle nötigen Angebote. Die Stärke des Portals ist die maßgeschneiderte Beratung aufgrund der Online-Anfrage. Der Benutzer von www.financialport.de wird nicht mit Tabellen und Charts alleingelassen, sondern erhält auf Basis seiner Angaben qualifizierte Beratung von Unternehmen, ausgewählten Anlageberatern oder auch von financialport selbst. Quelle: http://www.openpr.de
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