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Branchennachricht
22.11.06
Private Krankenversicherungen - Unterschiede beim Preis-Leistungs-Verhältnis Große Unterschiede beim Preis-Leistungs-Verhältnis und der Beitragsentwicklung von Privaten Krankenversicherern ermittelte die Stiftung Warentest für die Dezember-Ausgabe der Zeitschrift FINANZtest. Bei einem "sehr gut" bewerteten Tarifangebot der Halleschen zahlt ein 35-jähriger selbstständiger Mann 274 Euro Monatsbeitrag, bei einem vergleichbaren Tarif der Mannheimer, der die Note "mangelhaft" erhielt, 536 Euro. Für gleich alte angestellte Männer sieht es ähnlich aus. Hier liegt die Spanne der von "sehr gut" bis "mangelhaft" bewerteten Tarife zwischen 264 Euro und 475 Euro Beitrag im Monat. Eine private Krankenversicherung lohnt sich finanziell nur für Beamte und für gesunde, junge, kinderlose Männer. Alle anderen sollten abwägen, ob sie die erste Klasse im Gesundheitswesen auf Dauer bezahlen können. Daran wird auch die Gesundheitsreform nicht viel ändern. Im Gegenteil: Zwar wird der Wechsel zu einem anderen Anbieter ab 2008 leichter, außerdem soll ein Basistarif angeboten werden, in den die Unternehmen auch Kranke aufnehmen müssen. Doch die Branche mutmaßt, dass die Reform die Beiträge bei einzelnen Versicherern um mehr als ein Drittel in die Höhe treiben könnte. Auch ohne die Reform muss ein Privatversicherter im Alter deutlich höhere Beiträge zahlen als bei Eintritt in die Versicherung - egal wie gering seine Rente ausfällt. Deshalb müssen Privatversicherte Rücklagen haben, wenn sie im Alter nicht auf die höheren Leistungen der Privatversicherung verzichten wollen. Quelle: www.pressrelations.de
Branchennachricht
10.07.06
Gewerkschaft: Gesundheitskompromiss keine Reformperspektive Zu den Eckpunkten der großen Koalition für eine Gesundheitsreform erklärte DGB-Vorstandsmitglied und Sozialexpertin Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin: "Für den DGB ist der Gesundheitskompromiss keine Reformperspektive. Die Pläne der großen Koalition für eine Gesundheitsreform sind nicht geeignet, um die zentralen Probleme des Gesundheitswesens zu lösen. Stattdessen droht die solidarische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in ihrer Substanz beeinträchtigt zu werden. Der DGB fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Pläne grundlegend zu überarbeiten. Das gilt auch für die Einführung eines Gesundheitsfonds. Wir können nur davor warnen, ein Modell zu beschließen, bei dem die Auswirkungen der Umstrukturierungsprozesse für die Patienten und Beschäftigten im Gesundheitswesen völlig unklar sind. Mit den Vorschlägen der großen Koalition wird das Kernproblem, die Erosion der Einnahmebasis, nicht gelöst. Unser Anspruch an die Gesundheitsreform ist, dass die solidarische Finanzierungsgrundlage ausgeweitet und dauerhaft gesichert wird. Zwingend erforderlich ist auch, die GKV von gesamtgesellschaftlich notwendigen Leistungen zu entlasten. Diesen Ansprüchen wird die Bundesregierung bislang nicht gerecht. Nach den Plänen der großen Koalition wird die solidarische Finanzierung von mehreren Seiten in die Zange genommen. So sollen Ausgabensteigerungen zukünftig nicht mehr vollständig aus den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch über Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert werden. Gleichzeitig droht die Solidarität im Gesundheitswesen durch die Einführung von Selbstbehalten und Billigtarifen ausgehöhlt zu werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung würde unter diesen Umständen zu einer Teilkaskoversicherung verkommen. Damit wäre das Gegenteil vom Notwendigen erreicht. Der DGB fordert von der Bundesregierung, dass die Arbeitgeber zukünftig ausreichend an der Finanzierung der Gesundheitsausgaben beteiligt werden. Eine Reform, die zu einer Abkopplung der Arbeitgeberbeiträge führt, ist für den DGB inakzeptabel. Eine weitere Grundanforderung des DGB an eine Gesundheitsreform ist die Einbeziehung der PrivatVERSICHERUNGEN, die ihre Geschäfte auf Kosten der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung machen. Diese Risikoselektion muss mit dieser Gesundheitsreform schnellstens beendet werden. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass die private Versicherungswirtschaft am Finanzausgleich der GKV ausreichend beteiligt wird." Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Tel.: 004930240600 Fax: 00493024060324 Email: info.bvv@dgb.de
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