Branchennachricht |
Kfz-Zulassung ab März mit elektronischer Doppelkarte möglich
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15.02.08 |
Wer bislang ein Auto an- oder ummelden wollte, brauchte zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung, die sogenannte Doppelkarte. Das alte Dokument aus Papier wird ab 1. März 2008 durch ein elektronisches Verfahren, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ersetzt. Neues Verfahren soll für schnellere Abläufe sorgen Jörg Steinhauer von der AXA Versicherung erklärt den neuen Prozess: "Von der Versicherung bekommt der Fahrzeughalter künftig eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination (eVB-Nummer) genannt, die zusammen mit seinem Namen und seiner Adresse in einer zentralen Datenbank gespeichert wird. Die Nummer kann er persönlich, aber auch telefonisch oder per Internet bei der Versicherung oder seinem Vermittler erfragen. Die Nummer nennt der Fahrzeughalter dem Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle. Die Behörde kann online prüfen, ob für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug dann zulassen." Zwar müssen Kfz-Halter weiterhin persönlich bei der Behörde erscheinen - an dem eigentlichen Verfahren ändert sich nämlich nichts. Die elektronische Versicherungsbestätigung soll vor allem die Prozesse beschleunigen und vereinfachen und für mehr Sicherheit sorgen: Sie soll zum Beispiel Fälschungen oder ungültige Versicherungsbestätigungen vermeiden helfen. Außerdem kann der Fahrzeughalter seine Codenummer schneller und unkomplizierter bekommen als die alte Papierkarte. Die AXA Versicherung gehört zu den ausgewählten Versicherungsunternehmen, die seit Jahresbeginn an der Testphase teilgenommen haben. "Unsere ersten Erfahrungen sind sehr gut - der Prozess klappt weitgehend reibungslos", berichtet Jörg Steinhauer. Für die Versicherungsnehmer ändert sich zunächst eigentlich nichts. Während der Übergangsphase, die voraussichtlich bis Ende 2008 dauern wird, stellen die Versicherungen noch wie bisher Versicherungsbestätigungen aus Papier aus. Die Codenummer wird dann aber schon auf die Karte gedruckt. Stufe 2 ist schon in Sicht: Ab September 2008 sollen auch andere Mitteilungen der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörden übermittelt werden. Da ist der Schritt bis zur vollautomatischen An-, Um- und Abmeldung eines Autos nicht mehr weit. Tipp: Bei Privatverkauf Ärger vermeiden Probefahrt: Wer den Käufer fahren lässt, sollte sich eine gültige Fahrerlaubnis und den Personalausweis zeigen lassen. Fahren Sie grundsätzlich mit. Verursacht der Käufer bei der Probefahrt einen Unfall, muss der Halter damit rechnen, in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Im Zweifelsfalls lieber selbst ans Steuer setzen und den Käufer auf dem Beifahrersitz mitnehmen. Kaufvertrag: Auch zwischen Privatleuten sollte ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Vordrucke gibt es kostenlos im Internet. Auf jeden Fall sollten beide Parteien sich die Personalausweisnummern, die ausstellenden Behörden und die Adressen notieren. Der Verkäufer sollte den Käufer über Mängel oder Unfälle des Fahrzeugs aufklären und diese auch schriftlich im Vertrag festhalten. Die Fahrzeugpapiere werden erst nach vollständiger Barzahlung ausgehändigt. Ummeldung: Der Käufer sollte sich verpflichten, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Wer als Verkäufer ganz sicher gehen will, legt sein Fahrzeug vorübergehend still und bittet den Käufer, ein Kurzzeitkennzeichen für die Ummeldung mitzubringen. Unmittelbar nach dem Verkauf muss der Verkäufer eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsbehörde und die Versicherung schicken. Vordrucke hierfür gibt es ebenfalls im Internet. Bis die Veräußerungsanzeige der Zulassungsbehörde vorliegt, muss der Verkäufer weiter die Kfz-Steuer bezahlen. Was das Straßenverkehrsamt bei An- und Ummeldung benötigt - Versicherungsbestätigung - Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag, bei abgemeldetem Kfz die Abmeldebescheinigung) - Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief) - Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU) - Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit Meldebestätigung - Bei eingetragenen Vereinen: Vereinsregister - Bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug - Bei Minderjährigen: Schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise - Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders Weitere Informationen für die Presse: Sabine Friedrich Tel.: 022114831374 Fax: 022114830044 E-Mail: sabine.friedrich@axa.de Köln - Veröffentlicht von pressrelations Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=312971 |
Branchennachricht |
Gewerbliche Schiffe auf Binnengewässern gut versichert
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08.05.05 |
Die Allianz versichert über ihr Tochterunternehmen esa nicht nur Yachten und Boote von Privatleuten, sondern auch gewerbliche Binnenschiffe in Deutschland. Die Palette der Policen reicht von der Flusskasko- über die Maschinen- bis zur Komplettversicherung. München, 9. Mai 2005 - Das Motorschiff 'Zuversicht' ist am 1. Februar 2005 bei guten Sichtverhältnissen auf dem Rhein in der Nähe von Düsseldorf unterwegs. Es hatte zuvor 1200 Tonnen Kohle in Rotterdam geladen. Plötzlich funktioniert die gut gewartete Hauptmaschine nicht mehr. Wegen der starken Strömung halten die zwei unverzüglich ausgebrachten Anker nicht und das Schiff läuft auf Grund fest. Bei dem Aufprall werden das Steuerbord-Ruder und der Schiffsboden beschädigt. Der finanzielle Schaden beläuft sich auf etwa 100.000 Euro. Der Eigner und Schiffsführer der 'Zuversicht' nimmt sofort telefonisch Kontakt mit der esa-Hotline auf. Die Experten der esa organisieren einen Schleppereinsatz, um das Schiff aus der bedrohlichen Lage zu befreien. Sofort eilt ein esa-Fachmann an die Unfallstelle, besichtigt den Schaden und hilft vor Ort, den Schaden zu minimieren. Gut, dass der Schiffseigner eine Komplettversicherung über die esa bei der Allianz Versicherungs-AG abgeschlossen hatte. Die esa gewährleistet die unbürokratische und direkte Abwicklung des Schadens und übernimmt die Kosten für die Reparatur und Bergung des Schiffs. Allianz versichert Kunden jeder Größe Ob Gütermotorschiff, Schubboot oder Fahrgastschiff: Die Allianz Versicherungs-AG versichert über ihre Tochter esa Euroship Assekuradeurgesellschaft mbH & Co. KG gewerbliche Schiffe und viele andere schwimmende Geräte, wie beispielsweise Schwimmbagger oder Pontons, auf allen deutschen Binnengewässern. Walter Szabados, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens: 'Vom Einzelschiffbesitzer bis zu Reedern mit Großflotten betreuen wir Kunden jeder Größe.' Komplettversicherung für gewerbliche Binnenschifffahrt Der Staat schreibt der gewerblichen Binnenschifffahrt in Deutschland keine Pflichtversicherungen vor. Grundsätzlich tragen Schiffsführer das wirtschaftliche Risiko für alle Schäden an ihren Schiffen selbst. Die meisten Schiffsunternehmen sind deshalb versichert. Die esa vermittelt im Auftrag der Allianz individuell zugeschnittene Policen. Die gängigsten sind dabei die Flusskaskoversicherung, die Maschinenversicherung, die Versicherung der Mannschaftseffekten (d.h. eine Hausratversicherung für Seeleute) sowie die Transport- und Haftpflichtversicherung. Die esa besorgt auch die P&I-Versicherung (engl.: Protection and Indemnity / dt.: Schutz und Entschädigung). Letztere ist eine umfassende Haftpflichtversicherung, die neben den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichten Ladungs- und Personenschäden Dritter sowie auch Geldstrafen und die Wrackbeseitigung nach Totalverlust beim versicherten Schiff abdeckt. Seit dem 1. Januar 2005 bietet die Allianz über ihre Tochtergesellschaft auch eine Komplettversicherung für die gewerbliche Binnenschifffahrt an: Sie versichert damit das Schiff, alle maschinellen Einrichtungen, technische Anlagen und Geräte, die Ausrüstung sowie die Mannschaftseffekten. Damit sind alle Risiken aus dem normalen Schiffsbetrieb abgedeckt. Walter Szabados: 'Diese Komplettversicherung ist neu auf dem Markt. Früher mussten Schiffseigner eine Vielzahl von Einzelverträgen zur Versicherung abschließen - vom Besitz der Besatzung über Radar und Funk bis zu den Navigationsgeräten. Heute können sie mit der esa-Komplettversicherung für gewerbliche Binnenschiffer alles in einer Police erwerben - das spart Verwaltungsaufwand sowie Zeit und sorgt für Übersichtlichkeit.' Daneben bietet die Allianz über die esa auch spezielle Versicherungen, wenn beispielweise ein Binnenkapitän seinen Privatwagen auf dem Schiff mitführen will. Schadenhotline rund um die Uhr Im Schadenfall hilft eine Hotline, die rund um die Uhr mit Fachleuten besetzt ist und nur für Kunden reserviert ist. Die Rufnummer zur Hotline befindet sich auf dem Versicherungsschein. Die Experten verständigen Rettungsmannschaften, organisieren das Bergen von Schiffen und leiten die Informationen an die Schadensachbearbeiter weiter. Experten rund ums Schiff und Boot Zudem beraten bei der esa Fachleute - vom Versicherungsexperten über den Schiffsbauer und Maschinentechniker bis zum Nautiker - die Kunden aus der gewerblichen Binnenschifffahrt. Aber auch für private Skipper hat das Unternehmen Allianz-Produkte im Portfolio. Als Spezialist für Boots- und Yachtversicherungen berät es qualifiziert und bietet einen professionellen Service. Die Produkte für private Bootsbesitzer reichen von der Bootskasko- und Haftpflichtversicherung, die europaweit gelten, bis hin zur Unfallversicherung für die Crew. Szabados: 'Bei Wassersportversicherungen und gewerblicher Binnenschifffahrt sind wir das Kompetenzcenter der Allianz Versicherungs-AG.' KONTAKT FÜR PRESSE Kirsten Becker Allianz Versicherungs-AG Fon: +49.89.380018170 kirsten.becker@allianz.de Quelle: www.pressrelations.de |
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