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27.12.10 20:09

Kanzlei Rösler / Unabhängiger Versicherungsberater in Dortmund / Behördlich zugelassener Versicherun

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Branchennachricht
11.12.06

Gekündigte Lebensversicherung - Droht eine Verjährung der Nachforderungen?

Die Kapitallebensversicherung bleibt auch weiter im Fokus von Presse und Justiz. Im Oktober des Jahres 2005 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom 12.10.2005 Klauseln von Kapitallebensversicherungen, welche im Zeitraum zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden, für unwirksam erklärt. Insbesondere wurde klargestellt, dass die unwirksamen Klauseln im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ersetzen wären und dass die so genannten Stornogebühren zu Unrecht von den Versicherern den jeweiligen Kunden in Rechnung gestellt wurden. Auch zu den Rückkaufswerten bei Vertragskündigung legte der Bundesgerichtshof neue Richtlinien fest, dahingehend, dass der Rückkaufswert bei Vertragskündigung nach geringer Laufzeit nicht bei Null liegen dürfe, sondern immer bei circa der Hälfte des bisher eingezahlten Kapitals. Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs ergeben sich erhebliche Nachforderungen, denen sich die Lebensversicherer jetzt ausgesetzt sehen. Kunden die ihren Vertrag bereits gekündigt haben und eine geringe Rückzahlung erhalten haben, können eine Erhöhung des Rückkaufswertes und eine Auszahlung der zu Unrecht einbehaltenen Stornokosten verlangen. Allerdings ist in der Rechtsprechung noch völlig offen, wann die Ansprüche verjähren. Das Versicherungsrecht sieht eine Verjährungsfrist für die entsprechenden Verträge von fünf Jahren vor. Das könnte bedeuten, dass Kunden, welche ihren Vertrag im Jahr 2001 gekündigt haben, mit einer Verjährung ihrer Ansprüche bereits zum Ende des Jahres 2006 rechnen müssten. Für Kunden, die bereits vor dem Jahr 2001 gekündigt hätten, würde die Nachforderung somit überhaupt keinen Sinn mehr machen, da sämtliche Ansprüche entweder zum 31.12.2005 oder bereits schon vor dem rettenden Urteil des BGH verjährt gewesen wären. Ein erheblicher Teil der Literatur ist jedoch der begründeten Auffassung, dass die Verjährung erst mit der Urteilsverkündung des BGH im vergangen Jahr begonnen haben kann. Die ergibt sich aus der Tatsache, dass Ansprüche, von denen ein Kunde nichts wusste, auch schwerlich verjähren können. Nach dieser Einschätzung würden die Rückzahlungen erst nach Ablauf des Jahres 2010 für sämtliche Versicherungsverträge enden, die bei Vorliegen des Urteils des BGH bereits gekündigt waren. Für die Versicherungsunternehmen geht es hier um mehrere hundert Millionen Euro. Bei einer frühen Verjährung wären nämlich erhebliche Nachforderungen ausgeschlossen. Achmed Grosser, Geschäftsführer der Firma Pro Concept Gesellschaft für Projektentwicklung und –durchführung mbH, die das Webangebot LV Doktor betreibt, schätzt den Rückforderungsbetrag auf insgesamt 4 Milliarden Euro und ist zuversichtlich, dass die Lebensversicherungen erhebliche Nachzahlungen leisten müssen. Versicherungskunden, die auf Nummer sicher gehen wollen, und nicht in eine Verjährung ihrer möglichen Ansprüche geraten möchte, wird an dieser Stelle empfohlen, zunächst einmal die Vertragsunterlagen, das Datum einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Kündigung und der Leistung der Versicherung zu überprüfen. Sollte es sich bei dem Vertrag um einen solchen mit dem kritischen Kündigungszeitpunkt im Jahr 2001 handeln, sollte der Versicherer noch in diesem Jahr zu einer Nachzahlung aufgefordert werden. Wenn der Versicherer hierauf nicht antwortet, ist die Verjährung bis zu diesem Zeitpunkt gehemmt. Des Weiteren kann der Versicherer zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung aufgefordert werden. Wenn der Versicherer sich hiermit nicht einverstanden erklärt, ist die Klage der einzig sichere Weg, die mögliche drohende Verjährung zu hemmen. Eine Klage wird wohl zunächst auf Auskunftsansprüche gerichtet sein, da der Versicherungsnehmer überhaupt nicht erkennen kann, in welcher Höhe ihm weitere Forderungen gegen den ehemaligen Versicherer zustehen. Insgesamt kommen die Lebensversicherer auch in der Presse im wieder in die Kritik, weil die Kapitallebensversicherung nach Angaben der Zeitschrift „Finanztest“ nicht für jeden Versicherungsnehmer geeignet ist. Hierüber wird aber nicht ausreichend aufgeklärt. Eine Analyse der finanziellen Situation des Kunden erfolgt oft nicht. Außerdem sind die Abrechnungen der Leistungen oft für den Kunden vollkommen untransparent. Zu einer Aufschlüsselung der Abschluss- und Verwaltungskosten sind viele Versicherungsunternehmen nicht bereit. Die Zinsversprechungen der Unternehmen sind oftmals nicht garantiert. Der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Garantiezins, der noch zur Mitte des Jahres 2000 4 % betrug, sank innerhalb der letzten Jahre von 3,5 % auf 2,75 % bei Verträgen, die 2004 oder später geschlossen wurden. Ab dem 1. Januar 2007 wird der Garantiezins erneut gesenkt und beträgt dann nur noch 2,25 %. Ein weiteres Problem ist, dass der Garantiezins auch nur auf den Sparanteil berechnet wird, was bedeutet, dass die garantierten Zinsen nicht auf die Beträge anfallen, die die Lebensversicherer für Risikoabdeckung und Verwaltungskosten berechnen. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob eine Absicherung durch eine Risikolebensversicherung, in der nur das Todesfallrisiko abzusichern ist, in Verbindung mit einer gewinnbringenderen Kapitalanlage, nicht der wesentlich günstigere Weg ist, um eine Grundabsicherung zu erreichen und Vermögen aufzubauen. Auf diese Frage sollte Ihnen Ihr Versicherungsberater in jedem Fall eine differenzierte Antwort anbieten können. Kann er dies nicht, ist grundsätzliches Misstrauen geboten. Rechtsanwalt Sven Tintemann Malteser Str. 170172 12277 Berlin Tel. (+49) (0)3071520670 Fax: (+49) (0)3071520673 Email: anwalt@tintemann.de URL: www.tintemann.de Die Kanzlei mit Sitz in der Malteser Str. 170172 im Süden Berlins ist vor allem im Bereich des Verbraucherschutzes auf dem Gebiet des Kapitalanlagen und Bankenrechts tätig. Weitere Interessenschwerpunkte liegen im Insolvenzrecht, im Wehrrecht und Wettbewerbsrecht. Quelle: www.openpr.de
 
Branchennachricht
16.03.05

Die trübe Stimmung in der Versicherungswirtschaft hellt sich allmählich auf

53 Prozent der Fach- und Führungskräfte registrieren in den vergangenen sechs Monaten eine spürbare Stimmungsverbesserung in der Branche. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle 'Insurance Trend', eine Studie der Mummert Consulting AG in Zusammenarbeit mit dem Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen und dem Versicherungsmagazin, die mit Unterstützung des Spezialisten für Umfrage- und Beschwerdemanagementsoftware Inworks umgesetzt wurde. Die positive Stimmung wollen die Versicherer vor allem zur Kundenbindung nutzen und investieren daher in Marketing und Vertrieb. Besonders integrierte Angebote aus Bank- und Versicherungsleistungen sollen für steigenden Umsatz sorgen. Insgesamt zeigt sich die Branche optimistisch: Mehr als die Hälfte der Befragungsteilnehmer spürt einen Aufwärtstrend. Nur 30 Prozent der deutschen Assekuranz konnten 2004 eine Verschlechterung des Geschäftsklimas beobachten. Knapp 17 Prozent der Befragten geben an, die Stimmung im Versicherungsmarkt habe sich nicht spürbar verändert. Die besten Aussichten haben Assekuranzen, die keine LebensVERSICHERUNGEN anbieten. Die Entscheider von Lebens- und Krankenversicherungen beurteilen die Marktaussichten eher zurückhaltend. Die größte Herausforderung der kommenden Monate: das Vertrauen der Kunden gewinnen und stärken. Für 60 Prozent der Befragten hat die Kundenbindung jetzt höchste Priorität. Um diese zu verbessern, müssen deutlich mehr Mittel für Marketing, Vertrieb und Kommunikation bereitgestellt werden - darin sind sich die Versicherer nahezu einig. Neue Kunden sollen erst im zweiten Schritt gewonnen werden. Darüber hinaus möchten mehr als die Hälfte der Entscheider künftig die operativen Kosten senken. Dafür sollen vor allem die Arbeitsabläufe in den Unternehmen verbessert werden. Ferner wird sich nach Einschätzung der Experten die Bedeutung der einzelnen Vertriebskanäle verändern. So gewinnen beispielsweise Kreditinstitute als Vertriebs- und Kooperationspartner zunehmend an Bedeutung. Die wichtigsten Herausforderungen der kommenden Monate (Mehrfachnennungen) Erhöhung Kundenbindung/-vertrauen: 59,0% Senkung der operativen Kosten: 53,0% Optimierung betrieblicher Prozesse: 53,0% Gewinnung von Marktanteilen: 29,0% Produktinnovationen: 26,0% Vertriebssteuerung/Multichanneling: 25,0% Die Versicherungen erwarten bei integrierten Angeboten von Bank- und Versicherungsleistungen eine deutliche Umsatzsteigerung. Schon heute misst beinahe die Hälfte der befragten Experten so genannten Allfinanzprodukten eine hohe Bedeutung bei. Dennoch glauben 64 Prozent der Versicherungsmanager, dass dieses Geschäftsfeld künftig noch wichtiger sein wird. Die unabhängigen Finanzberater und Broker setzen die größten Hoffnungen auf umfassende Finanzdienstleistungen aus einer Hand. 67 Prozent der Befragten erwarten, dass ihre Bedeutung als Vertriebspartner der Assekuranzen insgesamt zunehmen wird. Die Bedeutung nebenberuflicher Vermittler und angestellter Außendienstmitarbeiter wird in den kommenden zwei Jahren dagegen sinken – ein deutlicher Trend zur Professionalisierung im Versicherungsvertrieb. Probleme beim Angebot integrierter Finanzdienstleistungen (Mehrfachnennungen) Materie überfordert Berater: 59,0% Kulturunterschiede bei Versicherungen und Banken: 43,0% Kunde möchte Finanzen und Versicherungen separat 39,0% Geeignete Produkte/Lösungskonzepte: 33,0% Widerstand des Außendienstes/der Berater: 33,0% Beratungs-Know-How/Beratungssoftware: 32,0% Trotz der zunehmenden Bedeutung der Allfinanzprodukte gibt es Hürden bei der Verbreitung integrierter Finanzdienstleistungen: So geben 59 Prozent der befragten Entscheider an, die Bündelung verschiedenster Finanzdienstleistungen überfordere die Versicherungsberater. Schwierigkeiten bereiten ebenfalls die großen Unterschiede in der Unternehmenskultur von Kreditinstituten und Versicherungen. Knapp 40 Prozent der Befragten ist es bislang nicht vollends gelungen, die Kunden davon zu überzeugen, dass Finanzen und Versicherungen von einem Dienstleister betreut werden können. Vor allem die Skeptiker unter den Befragten betrachten den Unterschied zwischen Banken und Assekuranz als Hauptproblem der Allfinanz. Um diese Hürden zu überwinden, setzen die deutschen Versicherungsunternehmer vor allem auf Cross-Selling. Nahezu jeder zweite Versicherer ist überzeugt, dass bereits gewonnene Kunden eher für Allfinanzprodukte begeistert werden können als ein potenzieller Neukunde. Dabei soll eine umfassende und vor allem neutrale Betrachtung aller finanziellen Aspekte des Kunden helfen - ein ganzheitliches Financial Planning. Versicherer, die den integrierten Finanzangeboten eher skeptisch gegenüberstehen, sehen in der Produktkonzeption selbst noch deutliche Mängel. Nach ihrer Einschätzung müssen die Angebote noch besser auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden abgestimmt werden. In jedem Fall hängt der Erfolg der Allfinanz maßgeblich von der Qualität der Beratung ab. 74 Prozent der Befragten räumen der Verbesserung der Beratungen daher höchste Priorität auf dem Weg zu einem erfolgreichen Allfinanzgeschäft ein. Die attraktivsten Ansätze für den Erfolg integrierter Finanzdienstleistungen (Mehrfachnennungen) Cross-Selling innerhalb eines Vertriebskanals: 46,0% Umfassendes neutrales Financial Planning: 42,0% Vertrieb von Versicherungsprodukten über Banken: 39,0% Leistungsbündel für spezifische Lebensphasen: 36,0% Die aktuelle 'Insurance Trend'-Studie der Mummert Consulting AG entstand im September und Oktober 2004 in Zusammenarbeit mit dem Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen (I.VW-HSG) und der Fachzeitschrift 'Versicherungsmagazin'. Das Institut für Versicherungs-wirtschaft ist das führende Brancheninstitut der Assekuranz. Für die Studie wurden 337 Fach- und Führungskräfte aus der Versicherungsbranche in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Unterstützung des Spezialisten für Umfrage- und Beschwerdemanagementsoftware Inworks befragt. Die 'Insurance Trend'-Studie wird regelmäßig viermal im Jahr durchgeführt, um Branchentrends kontinuierlich erfassen zu können. Mummert Consulting ist eine der führenden europäischen Unternehmensberatungen für Dienstleistungsunternehmen. Zu den Kunden zählen vor allem Kreditinstitute, Versicherungen, öffentliche Dienstleister, die Energiewirtschaft und das Gesundheitswesen. Darüber hinaus berät das Unternehmen weitere Dienstleistungsunternehmen in speziellen Aufgabenstellungen, für die Mummert Consulting hervorragendes Know-how besitzt. Beispiele hierfür sind Telekommunikations- und Logistikunternehmen. Mit rund 1.200 Mitarbeitern und einem Umsatz von rund 144,5 Millionen Euro (nach IAS im Konzern im Geschäftsjahr 2003) gehört Mummert Consulting zu den Top Ten der Branche in Deutschland. Seit 1. Januar 2005 ist Mummert Consulting Teil der französischen Steria-Gruppe, die mit 9.000 Mitarbeitern und 1,1 Milliarden Euro Umsatz zu den führenden IT-Dienstleistern Europas zählt. Quelle: www.pressrelations.de
 
Branchennachricht
01.02.05

Wenn Ärzte ohne Berufshaftpflichtversicherung praktizieren, kann dies zu drastischen Folgen führen

'Patient hat keine Chance auf Schadenersatz' und 'Arzt verliert sein gesamtes Vermögen' sind zwei markante Schlagzeilen aus dem vergangenen Monaten. Wenn Ärzte ohne Berufshaftpflichtversicherung praktizieren, kann dies zu drastischen Folgen führen. Hierauf wies Rechtsanwalt Patrick Weidinger, Leiter Arzthaftpflicht der DBV-Winterthur Versicherungen, auf einer Tagung der AWMF* in Göttingen hin. Es sei für Mediziner und Patienten gleichermaßen wichtig, den ärztlichen Beruf niemals ohne eine angemessene Versicherung auszuüben. Das Standesrecht schreibe zwar eine Berufshaftpflichtversicherung vor, rechtlich handele es sich aber trotzdem um eine freiwillige Versicherung. Diese können ersatzlos und ohne unmittelbare Auswirkung auf die Berufsausübung gekündigt werden. Weidinger sprach sich deshalb dafür aus, die Berufsordnungen verbindlicher oder die Arzthaftpflichtversicherung gleich als Pflichtversicherung auszugestalten. Letzteres habe den Vorteil, dass ein Patient die Versicherung – wie in der Kfz-Haftpflicht - direkt in Anspruch nehmen kann. Dies würde auch helfen, Konfrontationen im Arzt-Patientenverhältnis zu vermeiden. Bis zu dieser wünschenswerten Neuordnung könne nur an die Verantwortung des Arztes und die Pflichten ihrer Versicherungsberater appelliert werden, für angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. *Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Internet: Diese Pressemitteilung ist auch über die Homepage der DBV-Winterthur abrufbar: http://www.dbv-winterthur.de DBV-Winterthur Versicherungen Die DBV-Winterthur ist eine große Versicherungsgruppe mit über 130-jähriger Erfahrung auf dem deutschen Markt. Die Kennzahlen: 4.578 Mitarbeiter, rund 3 Millionen Versicherte und Beiträge von rund 3,4 Milliarden Euro (Stand: 31.12.2003). Das Beitragsaufkommen liegt zu 50 Prozent in der Lebens-, zu 26 Prozent in der Kranken- und zu 24 Prozent in der Schadenversicherung. Hauptsitz der DBV-Winterthur ist Wiesbaden, ein Direktionsbetrieb besteht in München, Servicezentren gibt es außerdem in Berlin, Hamburg, Offenbach und Köln. Das Unternehmen bietet Versicherungsprodukte in den Sparten Lebens-, Kranken- und Schadenversicherung an, darüber hinaus auch Finanzierungen sowie Geldanlagen. Sie ist heute eine der führenden Versicherungsgruppen in Deutschland und international in die schweizerische Winterthur Group und damit auch in die Credit Suisse Group eingebunden. DBV-Winterthur Versicherungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Straße 50 65178 Wiesbaden Telefon (06 11) 3632593 Telefax (06 11) 3634161 E-Mail: presse@dbv-winterthur.de http://www.dbv-winterthur.de Für weitere Auskünfte: DBV-Winterthur Versicherungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hartmut Gramberg Tel. (+49) 06113632593 / Fax (+49) 06113634161
 
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