versicherungsvertragsrecht
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20.09.07
Bei der Lebensversicherung werden die Versicherten angemessen an den mit ihren Prämien erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Erstmals erhält der einzelne Versicherungsnehmer auch einen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven. Die Beratung und Information der Kunden beim Abschluss von Versicherungen wird deutlich verbessert. Ihnen müssen künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem entfällt das Alles- oder Nichts-Prinzip. Das heißt, künftig erhält der Versicherte auch dann anteilig Versicherungsschutz, wenn er zum Beispiel den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt. Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908. Den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes wird es nicht mehr vollständig gerecht. Um das Versicherungsvertragsrecht mit der rechtspolitischen und -tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wieder in Einklang zu bringen, reichen punktuelle Änderungen oder Ergänzungen nicht mehr aus. Vielmehr ist eine Gesamtreform erforderlich. Der Entwurf berücksichtigt auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung und des Bundesgerichtshofs, der sich in einer Entscheidung vom 12. Oktober 2005 u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hat. Die Lebensversicherung hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft bestanden in Deutschland im Jahre 2005430 Millionen Versicherungsverträge, davon 94 Millionen Lebensversicherungsverträge mit gebuchten Brutto-Beiträgen von 72,6 Mrd. Euro. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Telefon 018885809030 Telefax 018885809046 presse@bmj.bund.de Berlin - Veröffentlicht von pressrelations Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=297197
versicherungsvertragsrecht
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06.03.06
Zur 'Transparenzoffensive' in Sachen Lebensversicherungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, und die Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Marianne Schieder: Die Versicherungswirtschaft hat mehr Fairness fuer die Verbraucher und mehr Transparenz bei Lebensversicherungen versprochen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen kuenftig besser darueber informiert werden, welche Kosten beim Abschluss eines Vertrages auf sie zu kommen und mit welchen Leistungen sie kuenftig rechnen koennen. Dies ist ein grosser Fortschritt und er ist uneingeschraenkt zu begruessen. Es wurde aber auch Zeit: Jetzt endlich soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern das zugestanden werden, was nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs aus dem letzten Jahr ohnehin ihr gutes Recht ist. Die Lebensversicherungen gehoeren in Deutschland mit etwa 100 Millionen Vertraegen in fast jedem zweiten Haushalt zu den bedeutendsten privaten Geldanlagen. Sie von dem Verdacht zu befreien, der Abschluss eines solchen Vertrages wuerde vor allem den Versicherungsmittlern und den Versicherungen nutzen und weniger deren Kunden - dies ist ueberfaellig und wird letztlich nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen, sondern vor allem auch der Versicherungswirtschaft, die sich mit ihren Produkten auch positiv gegenueber anderen Anlageformen behaupten will. Es fragt sich allerdings, weshalb die deutschen Lebensversicherer sich erst gar nicht mit den Verbraucherverbaenden und anderen Experten zusammensetzen wollten, um einheitliche Normen fuer die Veroeffentlichung von Vertragskonditionen zu erarbeiten: Erst gestern haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen im DIN (Deutsches Institut fuer Normung e.V.) darauf hingewiesen, dass die von Experten erarbeiteten 'Anforderungen an die Gestaltung der jaehrlichen Mitteilung an Versicherungsnehmer ueber den Stand der Ueberschussbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen' leider ohne die Beteiligung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaf (GDV) zustande gekommen sind. Soll die 'Transparenzinitiative' vielleicht doch nicht ganz so transparent ausfallen und sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vielleicht doch hier und da im unklaren bleiben, damit der Lebensversicherungsvertrag besser aussieht als er denn dann ist? Das kann nicht wirklich im Interesse serioeser Anbieter sein. Immerhin kommt jetzt Bewegung in die Sache: Nachdem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Eckpunkte fuer ein verbraucherfreundliches Versicherungsvertragsrecht vorgelegt hat, beeilt sich auch die betroffene Branche auf ihren guten Willen hinzuweisen. Dem Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen kann dies nur gut tun. 2006 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de Quelle: www.presrelations.de
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