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Branchennachricht
18.11.07
Versicherungen gegen Wetterschäden Sturm, Gewitter, Hochwasser und Schneechaos: Schäden durch Wetterextreme sind schon längst keine Ausnahme mehr. Gerade im Herbst und Winter macht sich eine Wohngebäudeversicherung bezahlt – für nicht abbezahlte Eigenheime ist sie sowieso Pflicht. Gern denkt niemand an so etwas. Aber wenn der Ernstfall kommt, ist es doch besser, sich vorher abgesichert zu haben. Die Redaktion vom Immobilienportal Immonet.de verrät Ihnen, mit welchen Vorsichtsmaßnahmen das Risiko durch Sturmschäden deutlich minimiert werden kann. Gefahrenquelle Dachziegel Ein sicheres Dach über dem Kopf schützt die Bewohner eines Hauses vor Wind und Regen. Egal ob Dachdeckung oder regelmäßige Wartung: Geht es um die Sicherheit, sollten Sie nicht an der falschen Stelle sparen und Reparaturen am Dach in Eigenregie durchführen. Dachhandwerker sehen mögliche Gefahrenquellen durch Mängel an Konstruktion oder Materialien meist sofort und wissen Abhilfe. Sobald sich bei einem Unwetter eine Dachpfanne löst, kann sie erheblichen Schaden anrichten oder sogar Personen gefährden. Der Hausbesitzer haftet in solchen Fällen für den Schaden. Einfache Vorsichtsmaßnahmen Bereits durch einfache Sicherheitsvorkehrungen können Sie sich überflüssigen Ärger ersparen. Im Herbst behindern bspw. Laub oder Äste den Wasserabfluss. Wer seine Dachrinne von Laub befreit, kann Verstopfungen vermeiden. Im Winter kann überlaufendes Wasser zu Eiszapfen gefrieren, die bei Tauwetter auf die Gehwege fallen können. Ein Laubfanggitter in der Regenrinne schafft hier dauerhafte Abhilfe. Hausbesitzer sollten außerdem bereits jetzt schon im Herbst an die Schneesicherung denken. Denn spätestens wenn die Winterpracht an einem sonnigen Tag taut, können Schnee- und Eisschichten vom Dach rutschen und parkende Autos beschädigen oder Personen verletzen. Daher ist es ratsam, über Hauseingängen, Verkehrswegen und Parkplätzen Schneefanggitter oder Rundhölzer am Dach zu befestigen. Absichern gegen Naturgewalten ist sicherer Eine Wohngebäudeversicherung ist für Haus- bzw. Wohnungseigentümer nahezu unumgänglich. Sie deckt Schäden durch Hagel und Sturm (ab Windstärke 8), Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) und Leitungswasser (Rohrbruch, Frost). In gefährdeten Wohnregionen lohnt sich eine zusätzliche Elementarschadenversicherung, die bei Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedreck, Lawinen und Erdsenkung den Schaden ersetzt. Gerade für Hausbesitzer können sich Versicherungspakete lohnen, die Hausrat-, Feuer-, Gebäude-, Glasbruch- und Haftpflichtversicherung vereinen. Im Schadensfall richtig reagieren Eine Gebäudeversicherung kommt jedoch im Schadensfall nicht für alles auf. Aufgepasst! Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel oder Schnee werden nicht ersetzt, wenn Fenster und Außentüren nicht ordentlich geschlossen sind. Außerdem müssen Schäden der Versicherung stets unverzüglich gemeldet werden. Wer einen Schaden zu spät meldet, riskiert den Versicherungsschutz. Erstellen Sie immer eine Liste und machen Sie Fotos. Je mehr Sie zuarbeiten, desto schneller die Schadensregulierung. Immonet-Tipp: Auch wenn die Situation eindeutig erscheint, Ihre Versicherungen aber nicht bereit ist zu zahlen, geben Sie im Zweifelsfall nicht auf, sondern lassen Sie sich von einem kompetenten Anwalt beraten. Auch der Ombudsmann für Versicherungen kann Ihnen weiter helfen.
Branchennachricht
13.02.06
Wohngebäudeversicherung Die Bedeutung von „Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen“ in der Wohngebäudeversicherung Von besonderem Interesse für Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Kommunen dürfte der Leistungspunkt „Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen“ sein. Er wirkt auf den ersten Blick unscheinbar, weshalb ihn vor allem viele private Hauseigentümer in der Eile überlesen. Wie wichtig diese Leistung jedoch ist, sieht man an Gebäuden, die selbst geschützt sind oder in Schutzbereichen stehen, bei denen sich die Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen deutlich bemerkbar machen können. Ohne großes Nachdenken fallen dabei Themen ein wie Landschaftsschutz, Naturschutz und Denkmalpflege, um einige beispielhaft zu nennen. Um die Faktoren zu verdeutlichen, muss man bei der Wiederherstellung, hier als Beispiel ein denkmalgeschütztes Gebäude mit großem Brandschaden, zwei Faktoren trennen: Erstens die normalen Sanierungskosten, die entstehen, wenn das Gebäude ohne Auflagen wiedererbaut werden kann (die in normalen Verträgen versichert sind) und zweitens die „Kosten, die den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen“, die beispielsweise entstehen, wenn die hier zuständige Denkmalbehörde feststellt, dass wichtige Rekonstruktionen oder Sicherungen vorgenommen werden müssen. Oft betrifft es auch das Innere der Gebäude. Dann können folgende Kostenpunkte entstehen: Ein erhöhter Koordinierungs- und Zeitaufwand im Vorfeld der Restaurierung durch die Einbeziehung der Denkmalbehörden und -ämter, Restauratoren und Restaurierungsfirmen; eine Befunduntersuchung durch qualifizierte Restauratoren und schließlich die Ausführung der Maßnahme durch spezialisierte Fachfirmen und/oder Restauratoren, die im oben erwähnten Fallbeispiel das Fachwerk werkgetreu ergänzen und/oder Farb-Fassungen sichern. Gelegentlich werden auch aufwendige, bauzeitliche Raumfassungen vorgeschrieben, die das Erscheinungsbild abrunden. Es beschränkt sich aber nicht auf „kleinere Arbeiten, sondern kann zu Beispiel auch große Teile von historischen Dachstühlen u. a. betreffen. Wer diese hoch qualifizierten Arbeitstechniken kennen gelernt hat, der weiß, wie viel Arbeit schon in kleinen Flächen stecken kann. Die Zuschüsse zu den Restaurierungskosten sind leider oftmals sehr gering. Die Rettung kulturhistorisch wertvoller Gebäude kann damit kostenintensiver werden, als anfänglich vermutet – oft genug lohnt es sich ja. Es ist einfach ein Stück Lebensqualität, ein einzigartiges Ambiente zu erleben, das echte Baudenkmäler bieten. Aber da ist noch das eigentliche Problem: Dieser „Mehraufwand“ kann schnell den Rahmen der versicherten Kosten sprengen, wenn nur die „normalen“ Sanierungskosten versichert worden sind. Wenn der Leistungspunkt in den Tarif-Bedingungen beschrieben ist, wird die Absicherung des „Mehraufwands infolge behördlicher Auflagen“ vielfach auf wenige Prozent begrenzt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten Tarife an, die eine uneingeschränkte Übernahme dieser Kosten versichern. Gerade in den oben angeführten öffentlichen „Schutz“-Bereichen und ähnlichen, die einen solchen „Mehraufwand durch behördliche Auflagen“ auslösen können, sollten Hauseigentümer auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Hermann Schubach M.A. www.hermann-schubach.de nachricht@hermann-schubach.de Frischstrasse 20 86161 Augsburg Telefon: 08212795891 Telefax: 08212795893 Mobil: 01728320371 Herr Schubach ist Mitglied der IMMOJURIS LTD Quelle: www.openpr.de
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