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Branchennachricht
18.11.07

Versicherungen gegen Wetterschäden

Sturm, Gewitter, Hochwasser und Schneechaos: Schäden durch Wetterextreme sind schon längst keine Ausnahme mehr. Gerade im Herbst und Winter macht sich eine Wohngebäudeversicherung bezahlt – für nicht abbezahlte Eigenheime ist sie sowieso Pflicht. Gern denkt niemand an so etwas. Aber wenn der Ernstfall kommt, ist es doch besser, sich vorher abgesichert zu haben. Die Redaktion vom Immobilienportal Immonet.de verrät Ihnen, mit welchen Vorsichtsmaßnahmen das Risiko durch Sturmschäden deutlich minimiert werden kann. Gefahrenquelle Dachziegel Ein sicheres Dach über dem Kopf schützt die Bewohner eines Hauses vor Wind und Regen. Egal ob Dachdeckung oder regelmäßige Wartung: Geht es um die Sicherheit, sollten Sie nicht an der falschen Stelle sparen und Reparaturen am Dach in Eigenregie durchführen. Dachhandwerker sehen mögliche Gefahrenquellen durch Mängel an Konstruktion oder Materialien meist sofort und wissen Abhilfe. Sobald sich bei einem Unwetter eine Dachpfanne löst, kann sie erheblichen Schaden anrichten oder sogar Personen gefährden. Der Hausbesitzer haftet in solchen Fällen für den Schaden. Einfache Vorsichtsmaßnahmen Bereits durch einfache Sicherheitsvorkehrungen können Sie sich überflüssigen Ärger ersparen. Im Herbst behindern bspw. Laub oder Äste den Wasserabfluss. Wer seine Dachrinne von Laub befreit, kann Verstopfungen vermeiden. Im Winter kann überlaufendes Wasser zu Eiszapfen gefrieren, die bei Tauwetter auf die Gehwege fallen können. Ein Laubfanggitter in der Regenrinne schafft hier dauerhafte Abhilfe. Hausbesitzer sollten außerdem bereits jetzt schon im Herbst an die Schneesicherung denken. Denn spätestens wenn die Winterpracht an einem sonnigen Tag taut, können Schnee- und Eisschichten vom Dach rutschen und parkende Autos beschädigen oder Personen verletzen. Daher ist es ratsam, über Hauseingängen, Verkehrswegen und Parkplätzen Schneefanggitter oder Rundhölzer am Dach zu befestigen. Absichern gegen Naturgewalten ist sicherer Eine Wohngebäudeversicherung ist für Haus- bzw. Wohnungseigentümer nahezu unumgänglich. Sie deckt Schäden durch Hagel und Sturm (ab Windstärke 8), Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) und Leitungswasser (Rohrbruch, Frost). In gefährdeten Wohnregionen lohnt sich eine zusätzliche Elementarschadenversicherung, die bei Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedreck, Lawinen und Erdsenkung den Schaden ersetzt. Gerade für Hausbesitzer können sich Versicherungspakete lohnen, die Hausrat-, Feuer-, Gebäude-, Glasbruch- und Haftpflichtversicherung vereinen. Im Schadensfall richtig reagieren Eine Gebäudeversicherung kommt jedoch im Schadensfall nicht für alles auf. Aufgepasst! Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel oder Schnee werden nicht ersetzt, wenn Fenster und Außentüren nicht ordentlich geschlossen sind. Außerdem müssen Schäden der Versicherung stets unverzüglich gemeldet werden. Wer einen Schaden zu spät meldet, riskiert den Versicherungsschutz. Erstellen Sie immer eine Liste und machen Sie Fotos. Je mehr Sie zuarbeiten, desto schneller die Schadensregulierung. Immonet-Tipp: Auch wenn die Situation eindeutig erscheint, Ihre Versicherungen aber nicht bereit ist zu zahlen, geben Sie im Zweifelsfall nicht auf, sondern lassen Sie sich von einem kompetenten Anwalt beraten. Auch der Ombudsmann für Versicherungen kann Ihnen weiter helfen.
 
Branchennachricht
11.09.06

Allianz gibt Tipps gegen Blitzschlagschäden in Österreich

In Österreich wurden 2006 bereits fast 230.000 Blitzeinschläge registriert, das sind ca. 30 Prozent mehr als im gesamten Vorjahr und fast doppelt so viele wie im Jahr 2004. Im August ist ein weiterer Anstieg zu befürchten, denn "besonders in den Sommermonaten ist auf dem Himmel die Hölle los", so Gerhard Bernard, Schadenleiter in der Allianz Österreich. "Erst im September geht die Gewitterhäufigkeit wieder stark zurück." Die Blitzsaison 2006 bricht alle Rekorde. Seit Beginn genauer Aufzeichnungen mit Hilfe eines Blitzortungssystems im Jahr 1992 wurden erst zweimal mehr als 200.000 Blitze gezählt: 1993 mit 222.000 und 2003 mit 212.000 Einschlägen. Elektroinnung und Versicherungsexperten schätzen, dass Gewitter einen Schaden an elektrischen Geräten von mehr als 30 Millionen Euro jährlich verursachen. Allein bei der Allianz wurden im Vorjahr 18.000 Schäden durch "indirekten Blitzschlag" gemeldet - mit einem Schadenaufwand von rund 4,5 Millionen Euro. In den letzten Jahren war eine stetige Steigerung der Schäden zu verzeichnen. Das ist zum einen durch die Gewitterhäufigkeit bedingt - und zum anderen durch die zunehmende Technisierung der Haushalte. Überspannung ist der Tod für elektrische Geräte Schlägt der Blitz in das Stromnetz ein, kann die plötzliche hohe Spannung für manches elektronische Gerät das sichere Aus bedeuten. Im Extremfall können Drähte schmelzen, Gegenstände in Brand geraten oder technische Anlagen explodieren. Aber auch indirekte Treffer in mehreren hundert Metern Entfernung können schwerwiegende Funktionsstörungen an Elektrogeräten verursachen. Indirekter Blitz - was ist das? Überspannungsschäden entstehen durch indirekte Blitzeinwirkung. Wenn es gewittert und blitzt, entsteht am Himmel eine hohe elektrische Energie, die über Leitungen technische Geräte im Haus erreichen und beschädigen kann. Ob Telefon, Fernseher, PC, Receiver oder Waschmaschine: Schnell kann durch Überspannung ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstehen. Überspannungsschutzgeräte sind sinnvoll "Mein Tipp, um wertvolle Geräte zu schützen: Ziehen Sie einfach den Stecker aus der Steckdose, wenn ein Unwetter naht", rät Gerhard Bernard. Darüber hinaus sind Überspannungsschutzgeräte empfehlenswert. Sie sind aus drei Komponenten (Grob-, Mittel- und Feinschutz) aufgebaut und filtern stufenweise Überspannungen heraus. Überspannungsschäden mitversichern Allerdings haben Überspannungsschutzgeräte ihre Grenzen. Sie schützen nicht hundertprozentig. Eine Haushaltsversicherung, die Schäden durch indirekte Blitzschlagschäden mit einschließt, schützt zwar nicht die Elektrogeräte, aber sorgt im Falle des Falles für finanzielle Absicherung. Zum Beispiel bietet die All-in-one-Versicherung der Allianz in Österreich Neuwertersatz für Elektrogeräte, die durch indirekten Blitzschlag beschädigt wurden. Verhalten im Schadensfall Wie in allen Schadensfällen muss die Versicherung sofort - nachdem der Schaden bemerkt wurde - informiert werden, damit diese den Fall aufnehmen und rasch regulieren kann. Gerhard Bernard empfiehlt, das beschädigte Gerät bis zur Erledigung des Schadensfalles aufzubewahren, denn Versicherungen lassen immer häufiger Besichtigungen durch technisch versierte Sachverständige durchführen. Spannungen von hunderten Millionen Volt Ein Blitz ist eine gewaltige Energieentladung: Dabei können zwischen Gewitterwolken und der Erde Spannungen von einigen 100 Millionen Volt auftreten. Im Blitz selbst fließen dann Ströme bis zu einigen 100.000 Ampere. Verglichen mit der Lichtgeschwindigkeit von 300.000 Kilometer pro Sekunde bewegt sich der Blitz nur etwa ein Zehntel bis ein Drittel so schnell. Dieses Tempo würde allerdings ausreichen, um den Blitz in einer Sekunde etwa zweimal um die Erde zu jagen. Die bislang höchste gemessene Temperatur liegt bei etwa 30.000 Grad Celsius. Sie übertrifft die Oberflächentemperatur der Sonne um mehr als das Vierfache. Blitze fünf bis 140 Kilometer lang Der Blitz hat üblicherweise einen sichtbaren Durchmesser von wenigen Zentimetern. Vertikal verlaufende Blitze haben eine durchschnittliche Länge von fünf bis sieben Kilometern, bei horizontalen Blitzen beträgt die Durchschnittslänge acht bis sechzehn Kilometer. Mit Hilfe von Radargeräten wurden aber auch schon horizontale Blitze über eine Länge von 140 Kilometer festgestellt. Dagegen können Blitze innerhalb von Wolken auch nur einige Meter lang sein. In Österreich werden im langjährigen Durchschnitt zwei bis drei Menschen pro Jahr vom Blitz getötet. Vor einigen Jahrzehnten war diese Zahl noch deutlich höher. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Veränderungen der Arbeitsabläufe in der Landwirtschaft und geänderte Outdoor-Freizeitaktivitäten. Kontakt für Presse Dr. Marita Roloff Allianz Gruppe in Oesterreich Fon: +43.1.8780780690 Quelle: www.pressrelations.de
 
Branchennachricht
17.03.05

Mit der neuen "Erweiterten Softwareversicherung für IT-Dienstleister" erweitert die VHV den Versicherungsschutz der Datenversicherung deutlich

Die VHV bietet ab sofort innerhalb der Produktgruppe "IT-PROTECT" eine "Erweiterte Softwareversicherung" mit in Deutschland einzigartigen Deckungen an. Dieses Produkt ist speziell für IT-Dienstleister mit ihren spezifischen Risikomerkmalen entwickelt. Bisher war lediglich die nachteilige Veränderung oder der Verlust von Daten versicherbar (Datenversicherung), wenn sie durch einen Sachschaden (z. B. Zerstörung der Festplatte durch einen Head-Crash) oder Blitzeinwirkung verursacht wurden. Mit der neuen "Erweiterten Softwareversicherung für IT-Dienstleister" erweitert die VHV den Versicherungsschutz der Datenversicherung deutlich. Versichert sind zusätzlich Schäden: durch Störungen oder Ausfall der Datenverarbeitungsanlage, der Datenfernübertragungs-Einrichtungen und -leitungen, der Stromversorgung/Stromversorgungsanlage oder der Klimaanlage; durch Bedienungsfehler, z.B. falsche Befehlseingabe; durch Programm- oder Datenmanipulation Dritter in schädigender Absicht; durch Über- oder Unterspannung; durch elektrostatische Aufladung, elektromagnetische Störung; durch höhere Gewalt. Highlights der neuen Software-Versicherung sind darüber hinaus die Deckungserweiterungen auf Schäden: durch Malware (Programme und Dateien mit Schadenfunktion z.B. Computerviren, Würmer, Trojanische Pferde); durch Verlust der durch Dongle geschützten Software (Lizenzgebühren); an Programmen und Dateien auf Laptops (europaweit). Die Versicherbarkeit von Schäden durch Malware gehörte bislang zu den grundsätzlichen Ausschlüssen in der Softwareversicherung. In dieser Form bietet die "Erweiterte Softwareversicherung für IT-Dienstleister" einzigartigen Versicherungsschutz auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Malware ist jetzt versicherbar (in den Bedingungen als Wiedereinschluß deklariert), wenn es sich um Programme und Dateien mit Schadenfunktion handelt, deren schädigende Wirkungen sich ausschließlich und zielgerichtet auf den Versicherungsnehmer auswirken. Voraussetzung für die erweiterte Softwareversicherung ist, daß vor Abschluß des Versicherungsvertrags die individuellen Gefährdungskriterien des IT-Dienstleisters bekannt sind. Die Experten der VHV analysieren darauf hin das Risiko- und Sicherheitsmanagement des Versicherungsnehmers und berechnen anhand dieser individuellen Merkmale den Versicherungsbeitrag. Die neue Softwaredeckung ist analog zur Hardwareversicherung ebenfalls eine Allgefahrendeckung (neu im Vergleich zu den marktüblichen Standardbedingungen). Sie schließt zusätzlich auch die Programme und Dateien auf Laptops ein. Neue, klar gefaßte Obliegenheiten zur Datensicherung runden den Schutz durch die "Erweiterte Softwareversicherung für IT-Dienstleister" ab. Kontaktinformationen: VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. Martina Westholt Unternehmenskommunikation 30180 Hannover Tel: 05119074808 Fax: 05119074898 Email: mwestholt@vhv.de
 
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